Durchbruch bei den Entgeltverhandlungen in den AVR DD

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Entgeltverhandlungen für die Entgeltrunde 2024 mit einem sehenswerten Ergebnis doch noch zu einem guten Ende gekommen sind. Nach zwei gescheiterten Verhandlungsterminen am 22.05.2023 und am 12.06.2023 gelang der AG Entgelt am 01.08.2023 nach 12 Stunden und am 02.08.2023 nach weiteren 4 Stunden Verhandlungsmarathon in Hannover sowie der AG Entgelt Anlage 8a am Nachmittag des 02.08.2023 der Durchbruch, welcher von der ARK DD in ihrer Sitzung am 10.08.2023 bestätigt wurde.

Die dabei wichtigsten Eckpunkte bei einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 sind folgende:

  1. Zahlung der vollen Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000,00 Euro in 2024, gestaffelt in 12 Monatsbeträgen à 200,00 Euro zzgl. 600,00 Euro im Januar (die 600,00 Euro müssen in den Einrichtungen bis spätestens 30.04.2024 gezahlt werden). Auszubildende und Praktikant*innen erhalten jeweils die Hälfte. Teilzeitkräfte erhalten die Beträge ihrem Teilzeitfaktor entsprechend.
  2. Nach der linearen Erhöhung um 5,2 v. H. zum 01.01.2023 steigen die Löhne und Gehälter für alle Beschäftigten, Auszubildende und Praktikant*innen zum 01.07.2024 erneut um 5,2 v. H.
  3. Statt 2 Regenerationstagen für bestimmte Personengruppen erhalten alle Beschäftigten in den AVR DD ab dem Kalenderjahr 2023 dauerhaft einen zusätzlichen Tag Urlaub.

Für die ärztlichen Beschäftigten wurden bei einer Laufzeit bis zum 30.06.2024 sowohl die Tabellen-Steigerungen als auch die Inflationsausgleichszahlungen, welche im Tarifbereich der kommunalen Krankenhäuser ausverhandelt wurden, vereinbart. Das bedeutet, dass die Tabellenentgelte rückwirkend zum 01.07.2023 um 4,8 % und zum 01.04.2024 um weitere 4,0 % steigen. Ebenso steigen die Bereitschaftsdienst-Entgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst. Daneben wird den ärztlichen Beschäftigten mit dem Abrechnungsmonat August 2023, spätestens September 2023 sowie mit dem Abrechnungsmonat Januar 2024 eine Inflationsausgleichszahlung von jeweils 1.250 Euro (bei Teilzeit entsprechend weniger) bezahlt.

Dieser Abschluss kann sich wirklich sehen lassen und ist das Ergebnis dessen, was wir immer wieder in den Verhandlungen betont haben: Die Kolleginnen und Kollegen leisten hervorragende und teils extrem belastende Arbeit. Sie müssen, nicht zuletzt mit Blick auf die steigenden Kosten, sowohl materiell als auch von den immer größeren Belastungen im Alltag, entlastet werden. Wir hoffen, uns ist damit ein Schritt in die entsprechende Richtung gelungen.

 

Lieben Gruß

Andreas Korff