ARK DD und Fachausschuss Dienstnehmer am 12. November 2020

Am 12. November 2020 hat zunächst der Fachausschuss der Dienstnehmerseite und direkt im Anschluss daran die Arbeitsrechtliche Kommission getagt. Beide Sitzungen fanden erneut als Videokonferenzen statt.

Themen beider Sitzungen waren u.a. der Stand des Tarifvertrages in der Altenpflege zwischen ver.di und BVAP (Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche), ein Antrag der Dienstnehmerseite zur Wechselschichtzulage gem. § 20 AVR DD sowie die Überarbeitung des Eingruppierungskatalogs der Anlage 1. Die bereits in der letzten ARK-Sitzung zu diesem Thema geplante Einsetzung einer Arbeitsgruppe wurde nunmehr umgesetzt, so dass die Arbeit hierzu jetzt starten kann.

Angesichts der überaus schwierigen Arbeitsbedingungen, denen Mitarbeitende in den Krankenhäusern und Einrichtungen aufgrund der Corona-Situation immer noch ausgesetzt sind, hat die Dienstnehmerseite die Dienstgeberseite damit konfrontiert, gemeinsam eine Regelung für eine Corona-Sonderzahlung zu schaffen, so wie es im öffentlichen Dienst mit dem „Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung“ und im Bereich des BAT-KF durch eine entsprechende Regelung geschehen ist. Die Dienstgeberseite konnte sich jedoch auch nach längerer, sehr konträrer Diskussion nicht zu diesem Schritt bewegen lassen. Die Dienstnehmerseite bedauert das sehr und wertet dies als ein falsches Signal gegenüber den hochbelasteten Kolleginnen und Kollegen.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 12. Mai 2016

Nach den bisher erfolglosen Verhandlungsrunden mit der Dienstgeberseite beriet die Dienstnehmerseite in ihrer Fachausschuss-Sitzung am 12. Mai 2016 ihr weiteres Vorgehen zur Durchsetzung ihrer eigenen Anträge sowie zur Abwehr der inakzeptablen Dienstgeber-Anträge.

Nach wie vor lassen die Dienstgeber nicht in ihrer Forderung nach, die Altenpflege aus den AVR DD abzukoppeln, um damit Gehälter abzusenken. Auch wollen sie weiterhin die Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deren Wohnort abhängig machen. Mitarbeitende in Schleswig-Holstein, Berlin (Ost und West), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen zukünftig weniger verdienen als Mitarbeitende aus den übrigen Bundesländern. Mit der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie der Aufwertung der Pflegeberufe hat dies wenig – oder besser gar nichts – zu tun.

Die Dienstnehmerseite stellt sich weiter gegen die Forderungen der Dienstgeber und erhebt zahlreiche eigene Forderungen, u.a. eine Erhöhung der Entgelte um 5,9 %. Aufgrund der bislang nicht möglichen Einigung zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite und um zu der Vielzahl der gestellten Anträge eine Entscheidung herbeizuführen, wollen die Dienstnehmer nunmehr den Schlichtungsausschuss einschalten. Darüber hinaus hat der Fachausschuss beschlossen, zu einigen Dienstgeber-Anträgen das Kirchengericht anzurufen. In formaler Hinsicht bestehen Zweifel bereits an deren Zulässigkeit.

Während der laufenden Verfahren bis zur nächsten ARK-Sitzung am 01./02. Juni 2016 soll es weitere Einigungsversuche geben. Bleibt abzuwarten, ob sich der Knoten lösen lässt.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 14. Januar 2016

In ihrer Fachausschuss-Sitzung am 14. Januar 2016 hatten sich die Dienstnehmer mit zahlreichen Anträgen der Dienstgeberseite für die nächste ARK-Sitzung im Februar zu befassen.

Völlig entgegen der Tendenz in der Bundespolitik, die Alten- und Krankenpflege – z.B. durch eine gemeinsame Ausbildung – zu vereinheitlichen, wollen die Dienstgeber mit ihren Anträgen die Altenhilfe von den bestehenden Regelungen in den AVR DD abkoppeln. Dazu soll es auch noch regionale Differenzierungen geben. Alles ist dem Ziel untergeordnet, das Vergütungsniveau in der Altenhilfe insgesamt abzusenken.

Ausführlicher dazu folgende Pressemitteilung des vkm-rwl:

„Kurz vor der Sitzung lag ein Stapel Papier mit Anträgen der Dienstgeberseite auf dem Tisch, die die flächendeckende Anwendung der AVR-DD in willkürlich gesetzte Regionen und Sparten aufbrechen sollen. Neben der Einführung besonderer Regelungen für den Bereich „Ost“ mit eigenen Entgelttabellen soll es zusätzlich für die Sparte „Altenhilfe“ abgesenkte Entgelte und andere Einschnitte geben.

Zur Belohnung soll sogar eine fünfte Stufe in die Entgelttabelle eingeführt werden, die aber leider mit 90 % unterhalb der jetzigen ersten Stufe liegt. Dafür sind die Verweildauen in den Stufen so weit angehoben worden, dass Mitarbeitende die Einstufung in die letzte wohl erst kurz vor Renteneintritt erleben werden. Die Dienstgeberseite geht anscheinend davon aus, dass  eine solche Absenkung die dringend benötigten Pflegekräfte in die Diakonie locken wird.

Zur Vorlage von besonders niedrigen Entgelttabellen für jedes der Bundesländer im Osten – übrigens einschließlich „West“Berlin – wird sich die Dienstgeberseite in der nächsten Sitzung der ARK-DD am 12. Februar 2016 verhalten müssen. Die Dienstnehmerseite hat den Eindruck, dass beabsichtigt ist, in den Bereich der zuständigen regionalen Kommissionen hineinzuregieren, ohne dafür kirchengesetzlich legitimiert zu sein.

Eine Verständigung über einen Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses gab es weiterhin mit der Dienstgeberseite nicht, so dass vermutet wurde, dass darauf spekuliert wird, mit dem bisherigen Amtsinhaber Schlichtungssprüche zu erreichen, die die Anträge der Dienstgeberseite bestätigen.

Es macht den Eindruck, dass die Dienstgeberseite mit Volldampf zurück ins letzte Jahrtausend fährt, indem sie das besondere kirchliche Arbeitsrecht dazu nutzen will, sich Marktvorteile gegenüber denjenigen zu verschaffen, die in Verhandlungen mit den Gewerkschaften ehrliche Tarife zustande bringen.“ (www.vkm-rwl.de)

Die Dienstnehmer haben für die nächste ARK-Sitzung ebenfalls zahlreiche Gegenanträge vorbereitet. Einigungsmöglichkeiten scheinen in weite Ferne gerückt.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 10. November 2015

Der Dienstnehmer-Fachausschuss diskutierte in seiner Sitzung am 10.11.15 erneut die Themen der im Dezember vergangenen Jahres mit den Dienstgebern abgeschlossenen Prozessvereinbarung. Nach immer wieder kontroversen Diskussionen im Vorbereitungsausschuss und in der ARK werden jetzt konkrete Positionen entworfen. Die Dienstnehmer halten daran fest, dass die unsäglichen Anlagen 14 und 17 sowie § 17 AVR DD so nicht stehen bleiben dürfen.

Große Empörung verursachte und als Vertrauensbruch gewertet wurde ein Antrag der Dienstgeber zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, der unter anderem eine Eigenbeteiligung der Dienstnehmer an der Zusatzversorgung vorsieht. Darauf wird jetzt entsprechend zu reagieren sein.

Die Ergebnisse der ARK-Arbeitsgruppe Anlage 1 (Eingruppierung) waren weiterer Diskussionspunkt im Fachausschuss. Sie werden auf der Tagesordnung der nächsten ARK-Sitzung stehen. Bleibt abzuwarten, ob es dazu eine Einigung gibt.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 15. April 2015

In der Fachausschuss-Sitzung der Dienstnehmerseite wurde schwerpunktmäßig an einem Diskussionspapier zu der im Dezember 2014 zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer abgeschlossenen Prozessvereinbarung gearbeitet. Die Dienstnehmer konkretisierten ihre Positionen zu den Themen Differenzierung und Öffnungsklauseln, die dann zur weiteren Diskussion in einer der nächsten ARK-Sitzungen eingebracht werden.

Darüber hinaus wurden weitere Zwischenergebnisse der ARK-Arbeitsgruppe Anlage 1 (Eingruppierung) vorgestellt und diskutiert. In die Diskussion sind auch Anregungen aus Mitarbeitervertretungen eingeflossen. Die Ergebnisse aus dem Fachausschuss werden in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe weiterbearbeitet.

Weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung war eine Auswertung des aufgrund der Tarifeinigung vom 27.01.2015 geänderten Tarifvertrages Diakonie Niedersachsen (TV DN). Hier wurde vor allem die Eigenbeteiligung der Dienstnehmer an der kirchlichen Zusatzversorgung sehr kritisch bewertet. In diesem Zusammenhang wurden auch die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) neu beschlossene Zusatzversorgungsregelung und deren mögliche Auswirkungen auf die Regelung der kirchlichen Zusatzversorgung diskutiert.

Der Fachausschuss erörterte zudem Fragen zu Krankengeldzuschuss, Praktikantenvergütungen und Ausbildungsverträgen und vertagte deren weitere Diskussion auf die nächsten Sitzungen.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 6. Februar 2015

In der Fachausschuss-Sitzung der Dienstnehmerseite erfolgte zunächst ein Rückblick auf die Klausurtagung der ARK DD am 8./9. Januar dieses Jahres. Es wurde über ein Verfahren nachgedacht, wie mit den Ergebnissen aus dieser Tagung sowohl in den Fachausschüssen als auch in der ARK weitergearbeitet werden könnte.

Weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung waren die Entgelte für den ärztlichen Dienst. Der Abschluss der Tarifrunde 2014/2015 zum TV-Ärzte/VKA wurde ausgewertet zur Vorbereitung auf die Entgeltrunde 2014/2015 für die Ärztinnen und Ärzte nach Anlage 8a AVR DD.

Darüber hinaus wurden erste Zwischenergebnisse der ARK-Arbeitsgruppe Anlage 1 AVR diskutiert. Die Arbeitsgruppe Anlage 1 AVR wurde entsprechend dem Mehrheitsbeschluss des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD vom 21. Oktober 2013 eingesetzt. Sie hat bereits mehrfach getagt. Die Anregungen aus der Diskussion im Fachausschuss werden zur weiteren Diskussion und Lösungsfindung genutzt.