Änderung der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Aufgrund der Änderungen in § 15 Abs. 3 TzBfG, der vorschreibt, dass die Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss, wurde der § 8 der AVR DD in der Sitzung der ARK DD am 14.12.2023 geändert.

Bisherige Regelung: Die ersten 6 Monate der Beschäftigung sind Probezeit, sofern nicht im Dienstvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist.

Neue Regelung: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann die Probezeit bis zu ¼ der vereinbarten Beschäftigungsdauer, höchstens jedoch 6 Monate betragen. Die konkrete Dauer der Probezeit nach Satz 2 ist im Arbeitsvertrag aufzuführen.

Die Länge von ¼ ergibt sich aus der Gesetzesbegründung.

Auch wurde nunmehr die Kündigungsfrist in der Probezeit angepasst. § 30 Abs. 2 Sätze 3 und 4 AVR DD regelte hierzu bisher:

 Innerhalb der Probezeit kann das befristete Beschäftigungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendertages gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien für zweckbefristete und zeitlich befristete Dienstverhältnisse:

 nach einer Beschäftigungszeit bis zu sechs Monaten 2 Wochen zum Ende eines Kalendertages,

nach einer Beschäftigungszeit von mehr als sechs Monaten 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats.

Das führte dazu, dass es quasi hinsichtlich der Kündigungsfrist keinen „Erfolg“ gab, wenn man eine solche verkürzte Probezeit bestanden hat, weil sich die Kündigungsfrist ja nicht änderte. Deshalb haben wir hier nachverhandelt und nun erreicht, dass die Kündigungsfrist nach der Probezeit einen Monat zum Schluss eines Kalendermonats beträgt, egal ob die Probezeit sechs Monate oder kürzer war. Die neue Regelung lautet:

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien für zweckbefristete und zeitlich befristete Dienstverhältnisse nach einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr generell 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats.

Diese Regelung tritt mit Beschluss der ARK DD am 14.12.2023 bzw. mit Veröffentlichung in Kraft!

Die Dienstnehmerseite der ARK DD wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Neue Jahr!

Durchbruch bei den Entgeltverhandlungen in den AVR DD

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Entgeltverhandlungen für die Entgeltrunde 2024 mit einem sehenswerten Ergebnis doch noch zu einem guten Ende gekommen sind. Nach zwei gescheiterten Verhandlungsterminen am 22.05.2023 und am 12.06.2023 gelang der AG Entgelt am 01.08.2023 nach 12 Stunden und am 02.08.2023 nach weiteren 4 Stunden Verhandlungsmarathon in Hannover sowie der AG Entgelt Anlage 8a am Nachmittag des 02.08.2023 der Durchbruch, welcher von der ARK DD in ihrer Sitzung am 10.08.2023 bestätigt wurde.

Die dabei wichtigsten Eckpunkte bei einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 sind folgende:

  1. Zahlung der vollen Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000,00 Euro in 2024, gestaffelt in 12 Monatsbeträgen à 200,00 Euro zzgl. 600,00 Euro im Januar (die 600,00 Euro müssen in den Einrichtungen bis spätestens 30.04.2024 gezahlt werden). Auszubildende und Praktikant*innen erhalten jeweils die Hälfte. Teilzeitkräfte erhalten die Beträge ihrem Teilzeitfaktor entsprechend.
  2. Nach der linearen Erhöhung um 5,2 v. H. zum 01.01.2023 steigen die Löhne und Gehälter für alle Beschäftigten, Auszubildende und Praktikant*innen zum 01.07.2024 erneut um 5,2 v. H.
  3. Statt 2 Regenerationstagen für bestimmte Personengruppen erhalten alle Beschäftigten in den AVR DD ab dem Kalenderjahr 2023 dauerhaft einen zusätzlichen Tag Urlaub.

Für die ärztlichen Beschäftigten wurden bei einer Laufzeit bis zum 30.06.2024 sowohl die Tabellen-Steigerungen als auch die Inflationsausgleichszahlungen, welche im Tarifbereich der kommunalen Krankenhäuser ausverhandelt wurden, vereinbart. Das bedeutet, dass die Tabellenentgelte rückwirkend zum 01.07.2023 um 4,8 % und zum 01.04.2024 um weitere 4,0 % steigen. Ebenso steigen die Bereitschaftsdienst-Entgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst. Daneben wird den ärztlichen Beschäftigten mit dem Abrechnungsmonat August 2023, spätestens September 2023 sowie mit dem Abrechnungsmonat Januar 2024 eine Inflationsausgleichszahlung von jeweils 1.250 Euro (bei Teilzeit entsprechend weniger) bezahlt.

Dieser Abschluss kann sich wirklich sehen lassen und ist das Ergebnis dessen, was wir immer wieder in den Verhandlungen betont haben: Die Kolleginnen und Kollegen leisten hervorragende und teils extrem belastende Arbeit. Sie müssen, nicht zuletzt mit Blick auf die steigenden Kosten, sowohl materiell als auch von den immer größeren Belastungen im Alltag, entlastet werden. Wir hoffen, uns ist damit ein Schritt in die entsprechende Richtung gelungen.

 

Lieben Gruß

Andreas Korff

Dienstgeberseite lehnt Regenerationstage in den AVR DD ab!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sitzung der ARK DD, die mit Blick auf die durch „Die letzte Generation“ angekündigten Verkehrsbehinderungen nicht in Präsenz in Berlin, sondern als Videokonferenz abgehalten wurde, hatte es in sich! Neben der Frage, ob eine gemeinsame Stellungnahme an die EKD zur neuen Mitarbeitsrichtlinie (ehemals Loyalitätsrichtlinie) möglich sei, wurden redaktionelle Veränderungen und Berichte aus den gemeinsamen Arbeitsgruppen noch relativ unstrittig behandelt. Die beiden Themen Regenerationstage und Zulagen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst (analog TVöD SuE) und das Tarifergebnis TVöD als Grundlage für die weiteren Verhandlungen in den AVR DD wurden dafür umso hitziger diskutiert.

Eine Übernahme der Regelungen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Öffentlichen Dienst (TVöD SuE) lehnte die Dienstgeberseite mit dem Hinweis auf die Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen, die dann die jeweiligen Mitarbeitenden an den Regenerationstagen vertreten müssen und somit Mehrarbeit haben, ab! Angeblich habe man insbesondere aus den KiTas die Rückmeldung bekommen, dass Regenerationstage dort vonseiten der Kolleginnen und Kollegen nicht gewünscht seien. Es ist schon seltsam – bekommen wir doch als Dienstnehmerseite die Rückmeldungen, dass diese Tage und die damit verbundenen (dienstgeberseitig komplett ignorierten!) Zulagen unbedingt eingefordert werden sollen! Die Dienstgeberseite weiß also wieder einmal besser als wir, was die Kolleginnen und Kollegen wollen und brauchen. Dies ist nicht nur hanebüchen, es ist geradezu anmaßend! Davon abgesehen wäre es nach dieser Logik dann wohl auch das Beste, wir würden den tariflichen Urlaub kürzen oder komplett streichen und nur den gesetzlichen Mindesturlaub gewähren, denn immer, wenn eine Kollegin oder ein Kollege im Urlaub ist, muss in dieser Zeit ja jemand anderes einspringen oder auch mehr arbeiten. Dienstgeberlogik! Wenn man glaubt, so neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwerben und das vorhandene Personal motivieren zu können, muss man sich nicht wundern, dass Kolleginnen und Kollegen zu anderen Dienstgebern abwandern bzw. kein neues Personal zu bekommen ist!

Das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst war ebenfalls Thema. Inhaltlich wollen wir dies nicht kommentieren. Wir sind aber, so viel sei gesagt, froh dass wir in den AVR DD selbst verhandeln! Das Ergebnis war für uns jedoch zumindest der Startschuss für die neue Entgeltrunde in den AVR DD. Die beiden nächsten angesetzten Verhandlungstermine sind am 22.05.2023 und am 12.06.2023. Wir wollen so frühzeitig wie möglich zu einem Ergebnis kommen, damit beide Seiten eine entsprechende Planungssicherheit haben! Vielleicht kommen wir noch vor der Sommerpause zu einem guten Ergebnis!

Lieben Gruß

Andreas Korff

Entgeltrunde AVR DD: Entgelterhöhungen und Corona-Prämie!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Für die knapp 200.000 Kolleginnen und Kollegen mit einem AVR DD Vertrag war der 29.08.2022 ein sehr guter Tag! Dienstnehmer und Dienstgeber haben sich auf ein in dieser Zeit mehr als angemessenes Erhöhungspaket geeinigt.

So erhalten die Kolleginnen und Kollegen noch in diesem Jahr eine Corona-Sonderzahlung. Diese beträgt in den unteren Entgeltgruppen (EG 1-7) 300,00 Euro und in den oberen Entgeltgruppen (ab EG 8) 200,00 Euro. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten einmalig 100,00 Euro. Die Corona-Sonderzahlung ist ab 01.10.2022, spätestens aber bis zum 31.12.2022 an die Kolleginnen und Kollegen auszuzahlen.

Ab 01.01.2023 steigen die Entgelte um 5,2 %, mindestens jedoch um 175,00 Euro. Dieser Mindesterhöhungsbetrag führt dazu, dass Kolleginnen und Kollegen in den unteren Entgeltgruppen bis zu 10 % mehr Brutto-Gehalt bekommen. In der heutigen Zeit, geprägt von extremen Preissteigerungen, insbesondere im Energiesektor, sind solche Lohnerhöhungen nicht nur sehenswert, sie sind auch bitter nötig, um keinen Reallohnverlust erleben zu müssen. Für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen die Vergütungen ab 01.01.2023 um 100,00 Euro, in der Pflege um 120,00 Euro monatlich.

Darüber hinaus erhalten die Kolleginnen und Kollegen in der patientennahen Pflege in Einrichtungen der Altenpflege, in Krankenhäusern und in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen (Fachkräfte in den Entgeltgruppen 7 und 8) eine monatliche Zulage in Höhe von 100,00 Euro.

Ärztinnen und Ärzte erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Entgelterhöhung von 4,1 % sowie Verbesserungen im Bereich der Bereitschaftsdienste, der Rufbereitschaft und der Wochenenddienste.

Ebenfalls, und vielfach in der Vergangenheit von den Mitarbeitervertretungen eingefordert, ist es ab dem 01.01.2023 möglich, Entgelt für die ausschließliche Sachleistung eines Elektrofahrrades oder Fahrrades umzuwandeln, also das sogenannte „Jobrad-Leasing“. Dabei wird das Tabellenentgelt um den umzuwandelnden Entgeltbetrag herabgesetzt und der Arbeitgeber gewährt stattdessen steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Vergütungsbestandteile nach § 8 Absatz 2 EStG. Dazu bedarf es einer Änderung des Dienstvertrages und das Abschließen einer entsprechenden Dienstvereinbarung, die inhaltlich auch die Aufklärung über eventuelle Nachteile beinhalten muss.

Abschließen möchte bzw. muss ich leider damit, dass unser lieber und geschätzter ehemaliger Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite in der ARK DD, Klaus Riedel, am 25.07.2022 im Alter von nur 67 Jahren gestorben ist. Klaus war über viele Jahre Mitglied der ARK RWL und alternierend deren Vorsitzender. Gleiches gilt auch für die ARK DD. Zusätzlich war Klaus über viele Jahre Vorstandsmitglied des vkm-rwl und zeitweise auch dessen (stellvertretender) Vorsitzender. Daneben war Klaus aber auch 34 Jahre lang Küster, Familienvater, Ehemann, stolzer Großvater, ein guter Kollege und für viele auch ein Freund und Weggefährte. Wir werden die Arbeit in der ARK DD im Sinne von Klaus fortführen und sicherlich oft an ihn denken.

Mit kollegialem Gruß

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

 

 

Was lange währt, wird endlich gut!!! Corona-Prämie und Entgeltentwicklung in den AVR DD

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Euch heute mitteilen zu können, dass wir es nach einem Jahr Verhandlungen und zähem Ringen geschafft haben, mit den Dienstgebern eine Einigung zu erzielen. Am 09.11.2021 hat die Verhandler-Runde der beiden Seiten der ARK DD einen sehenswerten Kompromiss zustande bekommen, der in der virtuellen Sitzung der ARK DD am 25.11.2021 einstimmig verabschiedet wurde.

Covid-19 belastet uns alle sowohl physisch als auch psychisch sehr, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst. Allein deshalb war es uns wichtig, den Worten Taten folgen zu lassen und nicht nur Schulterklopfen. Eine materielle Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zu erzielen, die sich als Anerkennung sehen lässt, war und ist unsere Herzensangelegenheit!

Die Corona-Prämie, die nun in den AVR DD erzielt werden konnte, beträgt für Vollzeitbeschäftigte in den unteren Entgeltgruppen (EG 1-7) 800,00 Euro und in den oberen Entgeltgruppen (EG 8-13) 600,00 Euro und soll mit der Zahlung des Januargehalts, muss spätestens jedoch mit der Zahlung des Märzgehalts, steuer- und sozialversicherungsfrei, also brutto für netto, ausgezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlung anteilig. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten 225,00 Euro.

Ab dem 01.01.2022 erhalten alle Kolleginnen und Kollegen in den AVR DD mehr Gehalt. Die Tabellenwerte erhöhen sich dann um 2,2 %, mindestens jedoch um 50,00 Euro. Außerdem werden diverse Zulagen erhöht.

So wird zum 01.04.2022 die Wechselschichtzulage von 70,00 Euro auf 100,00 Euro erhöht, zum 01.09.2022 dann von 100,00 Euro auf 130,00 Euro. Der Samstagszuschlag von bisher pauschal 0,64 Euro je Stunde erhöht sich ab dem 01.04.2022 auf dann 15 % des Stundenentgeltes.

Darüber hinaus erhalten ab dem 01.04.2022 die Kolleginnen und Kollegen, die in der Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind und die Kolleginnen und Kollegen, die eine Fachweiterbildung in Palliativ-Care oder Wundmanagement von mindestens 160 Zeitstunden absolviert haben und jeweils in die Entgeltgruppe 7 eingruppiert sind, und die Tätigkeit mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit ausmacht, eine monatliche Zulage in Höhe von 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der Intensivpflege beschäftigt sind und über eine entsprechende abgeschlossene und anerkannte Fachweiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege nach DKG-Empfehlung verfügen (EG 8), erhalten ab dem 01.04.2022 eine monatliche Intensivzulage in Höhe von 150,00 Euro.

Besonders stolz sind wir bei diesem Verhandlungsergebnis darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen zeitgleich davon profitieren, also die zeitliche Verschiebung zu Ungunsten der Kolleginnen und Kollegen aus Ost und Nord nun der Geschichte angehört. Ebenso freuen wir uns, dass es keine Antragsfriedenspflicht mehr gibt, d. h. Anträge der Dienstnehmerseite nicht mehr vom Wohlwollen der Dienstgeberseite bei der Antragstellung abhängig sind. Ein weiterer Erfolg ist die Tatsache, dass diese Vereinbarung keine explizite Laufzeit hat. Somit kann die Dienstnehmerseite nach der Konstituierung der neuen ARK DD im nächsten Jahr direkt in die nächste Entgeltrunde starten.

Mit den besten Wünschen für eine Frohe und Gesegnete Weihnachtszeit!

Bleibt gesund!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

Dienstgeber sperren sich weiterhin: Keine Corona-Sonderzahlung, keine Entgeltentwicklung in 2021

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Dienstgeber haben sich wieder einmal in einer letztlich nur als Talkrunde zu bezeichnenden ARK DD Sitzung einer zusätzlich zum Entgelt zu zahlenden Corona-Prämie verweigert. Erneut wurden ausschließlich Argumente ins Land geführt, die mit der Refinanzierung zusammenhängen und die wir uns seit mehr als einem Jahr immer wieder anhören dürfen. Die Dauerschleife dieser Argumente geht an der Realität vorbei!

Die Dienstgeber wollen nur im Zusammenhang mit einer möglichst mageren Entgeltrunde überhaupt eine Corona-Prämie zahlen, die dann aber auch noch an weitere Bedingungen wie eine Antragsfriedenspflicht bis Jahresende, eine Mindestbeschäftigungsdauer im Bezugsjahr, sowie die Verweigerung der Zahlung für u. a. Maßnahmeteilnehmende, Mitarbeitende in Tagungshäusern, Kurzarbeitergeldbezieher*innen, etc.

Es geht uns um Gerechtigkeit, Wertschätzung, Anerkennung und nicht zuletzt auch um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen. Deshalb fordern wir weiterhin für alle Kolleginnen und Kollegen im AVR DD eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro (EG 1-8) bzw. 400 Euro (EG 9-13). Die Hinweise der Dienstgeber auf fehlende Refinanzierungen sind nur ein Beweis dafür, dass man offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, auskömmliche Refinanzierungen (Vergütungssätze) mit den Kostenträgern zu verhandeln. Dies ist aber, mit Verlaub, nicht das Problem der Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, sondern auf die schwache Durchsetzungsfähigkeit der Dienstgeberseite bei solchen Verhandlungen zurückzuführen.

Auch die Anträge der Dienstgeberseite zur Entgeltentwicklung waren gelinde gesagt eine Frechheit.  Neben der Nullrunde für 2021 sollen die Entgelte nach DG-Vorstellung frühestens zum 01.02.2022 für West- und Süddeutschland, ab 01.05.2022 dann für Ost- und Norddeutschland um maximal 2,1 % steigen. Mehr als 30 Jahre ist es her, dass die deutsche Bevölkerung für den Fall der Berliner Mauer gesorgt und die Wiedervereinigung unseres Landes nach langem und hartem Widerstand erkämpft hat. Und unsere Dienstgeber machen immer noch einen Unterschied zwischen den Regionen und leben offensichtlich noch immer nicht im Hier und Jetzt!

Wir fordern eine auskömmliche und bundesweit einheitliche Steigerung der Löhne und Gehälter, die eben nicht zum Nettolohnverlust führt! Der Lebensstandard der Kolleginnen und Kollegen muss mindestens gehalten werden! Allein im Juli lag die Inflationsrate bei 3,8 %. Experten gehen für 2021 von einer Gesamtinflation von mindestens 3 % aus. Dies wäre die höchste Inflation seit 1993! Und in dem Zusammenhang bietet man seitens der DG eine Nullrunde für 2021 an! Dies wäre für die Kolleginnen und Kollegen der höchste Nettolohnverlust seit der Wiedervereinigung!

Die 2,1 % lineare Steigerung würden wir, wie von uns auch beantragt, unter folgenden Bedingungen mitgehen: Die lineare Erhöhung gilt ab dem 01.08.2021 für maximal 12 Monate und nur in Verbindung mit einer deutlichen Erhöhung der Schichtzulagen. Auch wollen wir in 2022 erneut eine lineare Erhöhung auf den Weg bringen, die dann von der neuen Kommission, die ab dem 02.06.2022 in ihr Amt eingeführt wird, verhandelt werden soll und die Inflation kompensieren muss. Wir wollen unseren Nachfolger*innen eben keine Altlasten hinterlassen!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

Dienstgeber erzählen ihr Märchen vom guten Angebot weiter…

 

Schon vor Beginn der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 17.06.21 war für die Dienstnehmerseite klar, dass sie das von der Dienstgeberseite vorgelegte „Angebot“ so nicht akzeptieren und weiter für die Zahlung einer ordentlichen Corona-Prämie und gute Entgelterhöhungen kämpfen muss. Die Dienstnehmerseite bedauert es sehr, dass die Mitarbeitenden so lange auf ihre wohlverdiente Corona-Prämie und auf ordentliche, anerkennende Entgelterhöhungen warten müssen. Die Einsparmentalität der Dienstgeberseite zwingt aber zum Weiterverhandeln.

Der gesamte Verhandlungsverlauf dieses Jahres hat gezeigt, dass die Dienstgeberseite eine Corona-Prämie nicht – wie im öffentlichen Dienst oder im BAT-KF geschehen – bedingungslos und ohne Abstriche mit Wertschätzung an die Mitarbeitenden auszahlen will. So soll nach dem Willen der Dienstgeber zum einen der Geltungsbereich für die Zahlung einer Corona-Prämie eingeschränkt sein. Nicht alle Mitarbeitenden kämen also in den Genuss der Sonderzahlung. Zum anderen sieht die „Initiative“ der Dienstgeberseite vor, dass die Prämie nicht in einer Summe, sondern in zwei Hälften ausgezahlt werden soll: die erste Hälfte in diesem Jahr und die zweite Hälfte im nächsten Jahr, wann auch immer. Auch bei den Entgelterhöhungen werden stets Wege der Minimierung gesucht. So sollen nach der Vorstellung der Dienstgeberseite Entgelterhöhungen nicht für alle Mitarbeitenden noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für Einrichtungen der Jugendhilfe, Rehabilitation sowie für ambulante Dienste und Beratungsstellen und für alle Einrichtungen in den nördlichen und östlichen Bundesländern soll es erst im nächsten Jahr mehr Gehalt geben! Was auf der einen Seite zugestanden wird, wird also auf der anderen Seite wieder weggenommen. Rechte Tasche, linke Tasche – Gerechtigkeit für alle Mitarbeitenden sieht nach Auffassung der Dienstnehmerseite anders aus.

Die Dienstnehmerseite wird mit dem Auslaufen der Friedenspflicht am 31. Juli 2021 Anträge stellen: Die Corona-Prämie soll in einem Schlag noch in diesem Jahr ausgezahlt werden und auch die Entgelterhöhungen müssen für alle Mitarbeitenden noch in diesem Jahr erfolgen!

Schade, dass die Dienstgeberseite ihr Märchen vom guten Angebot weitererzählt. Die Mitarbeitenden hätten stattdessen endlich eine echte Anerkennung ihrer Leistungen verdient!

Dienstgeber verhindern erneut Corona-Sonderzahlung

 

In der Sitzung der ARK DD am 29.04.2021 stand erneut das Thema „Corona-Sonderzahlung“ auf der Tagesordnung. Und wiederum machte die Dienstgeberseite die Einigung über diese Prämie davon abhängig, dass an anderer Stelle im Entgeltbereich entsprechende Kürzungen erfolgen. Vorgeschlagen wurde, die eigentlich Mitte des Jahres anstehenden Entgeltverhandlungen – und damit natürlich auch die Entgelterhöhungen – um fünf Monate zu verzögern. Die Mitarbeitenden müssten dann wohl im Jahr 2021 mit einer Nullrunde leben. Weiterhin halten die Dienstgeber an ihrer grundsätzlichen Absicht fest, auch verschlechterte Regelungen für die Regionen Nord und Ost zu treffen. Gleiche Arbeit soll unterschiedlich bewertet werden: das will die Dienstnehmerseite nicht mittragen. Sie bleibt dabei: Die Corona-Sonderzahlung muss ungekürzt und unabhängig von Entgeltverhandlungen gezahlt werden. Dies ist auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich geboten.

Insgesamt ist es für die Dienstnehmerseite der ARK DD nicht nachvollziehbar, warum der Dienstgeberseite nicht wirklich daran gelegen ist, den Mitarbeitenden für ihre Belastungen und ihr Engagement in der so schwierigen Zeit der Corona-Pandemie auch in Form einer finanziellen Zuwendung zu danken. Das wäre mehr als angemessen!

Dienstgeber täuschen Öffentlichkeit – Vertrauen auf Dienstnehmerseite gleich null

Mit ihrer Berichterstattung zur Corona-Sonderzahlung versucht die Dienstgeberseite der ARK DD der Öffentlichkeit weiszumachen, sie hätten tatsächlich ein Interesse daran, ihren Mitarbeitenden mit mehr als warmen Worten und einem Händedruck für deren Belastungen und Engagement in der Corona-Pandemie Danke zu sagen. Die Wahrheit aber sieht leider anders aus!

In ihrer Pressemitteilung gehen die Dienstgeber nur auf ihre vermeintlichen Wohltaten ein. Über die geplanten Einschränkungen und Kürzungen, mit denen die „Wohltaten“ mehr als wieder ausgeglichen werden sollen, wird wissentlich Stillschweigen bewahrt. So wird natürlich der von der Dienstgeberseite vorgesehene, nur eingeschränkte Geltungsbereich für die Corona-Sonderzahlung nicht erwähnt. Die Wahrheit ist aber, dass nicht alle Mitarbeitenden in den Genuss der Corona-Prämie kommen sollten. Auch die für 2021 geplante Nullrunde, sowie die Absicht, die Jahressonderzahlung auf 97,9 % abzusenken und dauerhaft einzufrieren, werden in der Öffentlichkeit nicht erwähnt – ganz zu schweigen von den beabsichtigten verschlechterten Regelungen für die Regionen Nord und Ost.

Alles in allem war es für die Dienstnehmerseite unmöglich, einer dermaßen teuer erkauften Corona-Sonderzahlung zuzustimmen. Die Dienstnehmer bleiben bei ihrer Position, dass die Corona-Sonderzahlung ungekürzt und unabhängig von Entgeltverhandlungen zu zahlen ist. Die Dienstnehmerseite setzt sich weiterhin vehement für eine Corona-Sonderzahlung ein, die angelehnt ist an die Regelungen im öffentlichen Dienst bzw. im Bereich des BAT-KF. Auch wenn das Vertrauen der Dienstnehmer gegenüber der Dienstgeberseite stark angeschlagen ist: noch ist die Bereitschaft da, über eine wirklich steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung zu verhandeln.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Dienstgeberseite verweigert Abstimmung zu Allgemeinverbindlichkeit und Corona-Sonderzahlung

In der heutigen Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat es leider keine Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des geplanten Tarifvertrages Altenpflege zwischen BVAP und ver.di gegeben. Die Dienstgeberseite weigerte sich wegen der bereits vorliegenden Ablehnung der AK Caritas, eine Abstimmung stattfinden zu lassen.

Die Dienstnehmerseite teilte diese Auffassung nicht, konnte aber ohne die Dienstgeberseite die Abstimmung nicht durchführen.

Der Dienstnehmerseite ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass trotz der Ablehnung durch die AK Caritas eine Zustimmung von Seiten der ARK DD notwendig gewesen wäre.

Bedingung der Dienstgeber für eine Zustimmung zur Corona-Sonderzahlung ist eine Kopplung an die eigentlich erst im Juni/Juli anstehenden Entgeltverhandlungen. Dies wiesen die Dienstnehmer schon aus dem Grund zurück, dass Corona-Sonderzahlungen zusätzliche Zahlungen sein müssen, um steuer- und sozialversicherungsfrei zu sein.

Die Dienstnehmerseite dankt den Mitarbeitenden vieler Einrichtungen, die mit Schreiben an die ARK DD die Forderung nach einer Corona-Sonderzahlung unterstützt haben. Wir können versichern, dass wir weiterhin für eine Gleichbehandlung aller diakonischen Mitarbeitenden kämpfen werden.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland