Dienstgeber verhindern erneut Corona-Sonderzahlung

 

In der Sitzung der ARK DD am 29.04.2021 stand erneut das Thema „Corona-Sonderzahlung“ auf der Tagesordnung. Und wiederum machte die Dienstgeberseite die Einigung über diese Prämie davon abhängig, dass an anderer Stelle im Entgeltbereich entsprechende Kürzungen erfolgen. Vorgeschlagen wurde, die eigentlich Mitte des Jahres anstehenden Entgeltverhandlungen – und damit natürlich auch die Entgelterhöhungen – um fünf Monate zu verzögern. Die Mitarbeitenden müssten dann wohl im Jahr 2021 mit einer Nullrunde leben. Weiterhin halten die Dienstgeber an ihrer grundsätzlichen Absicht fest, auch verschlechterte Regelungen für die Regionen Nord und Ost zu treffen. Gleiche Arbeit soll unterschiedlich bewertet werden: das will die Dienstnehmerseite nicht mittragen. Sie bleibt dabei: Die Corona-Sonderzahlung muss ungekürzt und unabhängig von Entgeltverhandlungen gezahlt werden. Dies ist auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich geboten.

Insgesamt ist es für die Dienstnehmerseite der ARK DD nicht nachvollziehbar, warum der Dienstgeberseite nicht wirklich daran gelegen ist, den Mitarbeitenden für ihre Belastungen und ihr Engagement in der so schwierigen Zeit der Corona-Pandemie auch in Form einer finanziellen Zuwendung zu danken. Das wäre mehr als angemessen!

Dienstgeber täuschen Öffentlichkeit – Vertrauen auf Dienstnehmerseite gleich null

Mit ihrer Berichterstattung zur Corona-Sonderzahlung versucht die Dienstgeberseite der ARK DD der Öffentlichkeit weiszumachen, sie hätten tatsächlich ein Interesse daran, ihren Mitarbeitenden mit mehr als warmen Worten und einem Händedruck für deren Belastungen und Engagement in der Corona-Pandemie Danke zu sagen. Die Wahrheit aber sieht leider anders aus!

In ihrer Pressemitteilung gehen die Dienstgeber nur auf ihre vermeintlichen Wohltaten ein. Über die geplanten Einschränkungen und Kürzungen, mit denen die „Wohltaten“ mehr als wieder ausgeglichen werden sollen, wird wissentlich Stillschweigen bewahrt. So wird natürlich der von der Dienstgeberseite vorgesehene, nur eingeschränkte Geltungsbereich für die Corona-Sonderzahlung nicht erwähnt. Die Wahrheit ist aber, dass nicht alle Mitarbeitenden in den Genuss der Corona-Prämie kommen sollten. Auch die für 2021 geplante Nullrunde, sowie die Absicht, die Jahressonderzahlung auf 97,9 % abzusenken und dauerhaft einzufrieren, werden in der Öffentlichkeit nicht erwähnt – ganz zu schweigen von den beabsichtigten verschlechterten Regelungen für die Regionen Nord und Ost.

Alles in allem war es für die Dienstnehmerseite unmöglich, einer dermaßen teuer erkauften Corona-Sonderzahlung zuzustimmen. Die Dienstnehmer bleiben bei ihrer Position, dass die Corona-Sonderzahlung ungekürzt und unabhängig von Entgeltverhandlungen zu zahlen ist. Die Dienstnehmerseite setzt sich weiterhin vehement für eine Corona-Sonderzahlung ein, die angelehnt ist an die Regelungen im öffentlichen Dienst bzw. im Bereich des BAT-KF. Auch wenn das Vertrauen der Dienstnehmer gegenüber der Dienstgeberseite stark angeschlagen ist: noch ist die Bereitschaft da, über eine wirklich steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung zu verhandeln.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Dienstgeberseite verweigert Abstimmung zu Allgemeinverbindlichkeit und Corona-Sonderzahlung

In der heutigen Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat es leider keine Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des geplanten Tarifvertrages Altenpflege zwischen BVAP und ver.di gegeben. Die Dienstgeberseite weigerte sich wegen der bereits vorliegenden Ablehnung der AK Caritas, eine Abstimmung stattfinden zu lassen.

Die Dienstnehmerseite teilte diese Auffassung nicht, konnte aber ohne die Dienstgeberseite die Abstimmung nicht durchführen.

Der Dienstnehmerseite ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass trotz der Ablehnung durch die AK Caritas eine Zustimmung von Seiten der ARK DD notwendig gewesen wäre.

Bedingung der Dienstgeber für eine Zustimmung zur Corona-Sonderzahlung ist eine Kopplung an die eigentlich erst im Juni/Juli anstehenden Entgeltverhandlungen. Dies wiesen die Dienstnehmer schon aus dem Grund zurück, dass Corona-Sonderzahlungen zusätzliche Zahlungen sein müssen, um steuer- und sozialversicherungsfrei zu sein.

Die Dienstnehmerseite dankt den Mitarbeitenden vieler Einrichtungen, die mit Schreiben an die ARK DD die Forderung nach einer Corona-Sonderzahlung unterstützt haben. Wir können versichern, dass wir weiterhin für eine Gleichbehandlung aller diakonischen Mitarbeitenden kämpfen werden.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Dienstnehmerseite setzt sich weiter für Corona-Sonderzahlung ein

Die Dienstnehmerseite der ARK DD informiert darüber, dass auf Anfragen von Gesamtmitarbeitervertretungen zur Regelung einer Corona-Sonderzahlung in den AVR DD jeweils folgendes Antwortschreiben versandt wurde:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir leben derzeit in schwierigen und belastenden Zeiten. Die Auswirkungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Covid19 sind gerade für unsere Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst sowohl physisch als auch psychisch sehr belastend. Oft werden diese Belastungen nicht nur am Arbeitsplatz verspürt, sondern eben auch nicht selten mit nach Hause genommen. Und dort leidet bei vielen unserer Kolleginnen und Kollegen durch die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen das Privatleben ohnehin schon sehr.

Wenn nun auch noch ein nicht zu unterschätzendes Ungerechtigkeitsempfinden auf Grund der im AVR durch die Dienstgeberseite nicht gewollte Auszahlung einer analog zum TVÖD, zum BAT-KF oder zum AVR Caritas gezahlten Corona Sonderzahlung/Prämie mit hinzukommt, leidet die Motivation dieser Kolleginnen und Kollegen umso mehr. Die Wertschätzung bleibt da gefühlt gänzlich auf der Strecke.

Die Argumentation der Dienstgeberseite, dass der letzte Abschluss des AVR DD deutlich über dem nun zugegebener Weise viel zu geringen Abschluss im TVÖD liegt, an dem sich andere Tarife und Arbeitsrechtsregelungen orientieren, und die linearen Erhöhungen warum auch immer nach hinten rausgeschoben wurden und die Prämie ausschließlich eine Kompensation des Ganzen ist, ist sicherlich nicht ganz falsch, aber eben auch noch lange nicht richtig!

Es geht eben in erster Linie um Gerechtigkeit, Wertschätzung, Anerkennung und nicht zuletzt auch um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen. Hinweise auf den mageren Tarifabschluss im TVÖD helfen da nicht weiter! Insbesondere sind diese Argumente für die belasteten Kolleginnen und Kollegen für ihre ganz persönlichen Empfindungen und die Wertschätzung ihrer Arbeit irrelevant!

Da wir als Dienstnehmerseite genau diese Wertschätzung und die Gerechtigkeit in den Einrichtungen als  elementar in der weiteren Zusammenarbeit zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern vor Ort betrachten, werden wir auch weiterhin für die Zahlung eines Ausgleichs in diesen schwierigen und belastenden Zeiten an alle Kolleginnen und Kollegen, auch und gerade im AVR DD, streiten und kämpfen!

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit den besten Wünschen für eine Frohe und Gesegnete Weihnachtszeit!

Bleibt Gesund!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD“

ARK DD und Fachausschuss Dienstnehmer am 12. November 2020

Am 12. November 2020 hat zunächst der Fachausschuss der Dienstnehmerseite und direkt im Anschluss daran die Arbeitsrechtliche Kommission getagt. Beide Sitzungen fanden erneut als Videokonferenzen statt.

Themen beider Sitzungen waren u.a. der Stand des Tarifvertrages in der Altenpflege zwischen ver.di und BVAP (Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche), ein Antrag der Dienstnehmerseite zur Wechselschichtzulage gem. § 20 AVR DD sowie die Überarbeitung des Eingruppierungskatalogs der Anlage 1. Die bereits in der letzten ARK-Sitzung zu diesem Thema geplante Einsetzung einer Arbeitsgruppe wurde nunmehr umgesetzt, so dass die Arbeit hierzu jetzt starten kann.

Angesichts der überaus schwierigen Arbeitsbedingungen, denen Mitarbeitende in den Krankenhäusern und Einrichtungen aufgrund der Corona-Situation immer noch ausgesetzt sind, hat die Dienstnehmerseite die Dienstgeberseite damit konfrontiert, gemeinsam eine Regelung für eine Corona-Sonderzahlung zu schaffen, so wie es im öffentlichen Dienst mit dem „Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung“ und im Bereich des BAT-KF durch eine entsprechende Regelung geschehen ist. Die Dienstgeberseite konnte sich jedoch auch nach längerer, sehr konträrer Diskussion nicht zu diesem Schritt bewegen lassen. Die Dienstnehmerseite bedauert das sehr und wertet dies als ein falsches Signal gegenüber den hochbelasteten Kolleginnen und Kollegen.

ARK DD am 30. September 2020

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 30. September 2020 erneut in einer Videokonferenz getagt. Turnusmäßig erfolgte der Wechsel des Vorsitzes von der Dienstgeberseite auf die Dienstnehmerseite. Zum Vorsitzenden der ARK DD wurde Andreas Schneider gewählt.

Auf der Tagesordnung der ARK-Sitzung stand unter anderem das Thema „Eingruppierung“, hier insbesondere der Eingruppierungskatalog der Anlage 1 AVR DD. Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wurde ersichtlich, dass Berufsbilder in der Altenpflege mit der auch dort zunehmenden Spezialisierung nicht in den Eingruppierungstatbeständen der AVR DD abgebildet werden. Die ARK DD will den Eingruppierungskatalog der Anlage 1 daraufhin erneut überprüfen. Es soll dazu eine Arbeitsgruppe aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern eingerichtet werden.

Weiterer Tagesordnungspunkt waren die Ausbildungsentgelte nach Anlage 10/III AVR DD. Beschlossen wurde die Erhöhung der Tabellenwerte im Anhang zu § 7 Anlage 10/III AVR DD. Diese Tabelle wurde erst durch ARK-Beschluss im November 2019 neu eingeführt und war damit nicht automatisch vom Beschluss der ARK vom 16. Juli 2019 zur Entgelterhöhung erfasst. Die Anhebung der Tabellenwerte zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 2020 wurde jetzt nachgeholt.

Eigentlich sitzen wir alle im gleichen Boot

Auf einen eher unsachlichen Brief der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich (Buko), welcher mit einer unter Kolleginnen und Kollegen etwas befremdlich anmutenden Fristsetzung zur Stellungnahme versehen war, hat die Dienstnehmerseite der ARK DD nun mit folgendem Antwortschreiben reagiert:

„An die

Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich

Soziale Arbeit in Zeiten der Corona-Krise

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Euer Schreiben vom 07.05.2020 haben wir als Fachausschuss der Dienstnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland in unserer Sitzung am 28.05.2020 zur Kenntnis genommen und den Inhalt kontrovers diskutiert. Auch ob und in welcher Form eine Antwort auf das sehr polemisch gehaltene Ansinnen der BUKO gegeben werden sollte, wurde diskutiert. Als Vorsitzender des Fachausschusses möchte ich nun entsprechend Stellung nehmen.

Vorab möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir auf der Dienstneh-merseite mit nur wenigen Ausnahmen nahezu alle auch Mitglieder einer MAV und/oder Mitglieder einer Gewerkschaft bzw. vergleichbaren Interessengemeinschaft sind. Wir setzen uns immer und vollumfänglich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein, schließlich haben wir dafür auch ein entsprechendes Verhandlungsmandat! Auch lassen wir uns gern auf sachliche Diskussionen mit den unterschiedlichsten Interessenvertretern und -Gruppierungen ein, unsachliche Polemik oder gar das Setzen von Fristen nehmen wir aber, wenn überhaupt, maximal lächelnd zur Kenntnis.

Wir sind mit der Dienstgeberseite natürlich auch zu den von Euch ge-nannten Themen im Austausch. Wir setzen jedoch nicht auf populistische und kurzfristige, auf bestimmte Arbeitsfelder reduzierte Einmalzahlungen, sondern sind vielmehr auf eine sachliche und tatsächliche Aufwertung der Arbeit und die Entlastung aller im sozialen Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen bedacht. Dies soll nicht bedeuten, dass wir Prämien oder Boni generell ablehnen, es soll aber Netto auch bei den „Heldinnen und Helden des Alltags“ auch wirklich spürbar verbleiben.

Auch beim Thema Kurzarbeitergeld sind wir der Ansicht, dass es besser ist, sachlich und in Ruhe vorzugehen und so den Dienstgebern nicht vorab die Möglichkeit von Gehaltseinsparungen umsetzen zu lassen, wie dies leider an anderer Stelle und für uns nicht nachvollziehbar von Dienstnehmerseite noch unterstützend geschieht!

Wir hoffen, mit unserer Antwort etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht genauer bzw. detaillierter auf Eure Fragen eingehen können, da sich diese zwischen uns und der Dienstgeberseite stillschweigend gegenüber Dritten im ständigen Austausch befinden. Wir stehen aber natürlich Euch auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung, schließlich sind wir als Dienstnehmerseite der ARK DD die Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen, die bei Kirche und Diakonie beschäftigt sind, und somit natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen der BuKo!

Solidarische Grüße

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD“

ARK DD am 8. Juni 2020

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 8. Juni 2020 erneut per Videokonferenz getagt. Die Möglichkeit, Sitzungen in Form von Videokonferenzen durchzuführen und in diesem Rahmen auch Beschlüsse zu fassen, wurde durch eine einstimmig gefasste Vereinbarung der ARK DD vom 17. April 2020 geschaffen.

Schon in den Sitzungen bis zum Beginn der Corona-Krise war ein wesentliches Thema die durch die Pflegeberufereform auch notwendige Anpassung der Vergütung der Lehrkräfte in der Pflege. Dazu konnte jetzt in der ARK DD eine Einigung erzielt werden.

Zum einen hat die ARK DD die Eingruppierungsregelungen der AVR DD verändert. Für Lehrkräfte an Berufsfachschulen und schulischen Einrichtungen für medizinische Pflege- oder Gesundheitsberufe mit Masterabschluss ist jetzt der Weg in die Entgeltgruppe 11 eröffnet, ein entsprechendes Richtbeispiel wurde in die Anlage 1 aufgenommen. Mit dieser Neuregelung stehen den Lehrkräften Vergütungen zu, die zum Teil die Gehälter des öffentlichen Dienstes übertreffen.

Lehrkräfte, denen die Leitung einer Pflegeschule übertragen ist, erhalten in Entsprechung nunmehr eine Zulage oder eine adäquate Eingruppierung. Waren die Leitungskräfte bisher in die Entgeltgruppen 9 bis 11 der AVR DD eingruppiert, je nachdem, ob sie die Leitung einer kleinen, mittelgroßen oder großen Schule innehatten, so erhalten sie jetzt, je nachdem, ob sie eine Pflegeschule mit bis zu 150 bewilligten Ausbildungsplätzen leiten oder eine Pflegeschule ab 151 Ausbildungsplätzen, entweder eine Zulage oder eine Entgeltgruppe mehr als die ihnen unterstellten Lehrkräfte in der höchsten Entgeltgruppe. Auslegungsschwierigkeiten bezüglich der Begriffe klein, mittelgroß und groß sind abgeschafft, die Anknüpfung an feste Zahlen ermöglicht eine eindeutige Eingruppierung.

Zum anderen ermöglicht die ARK DD mit ihrem Beschluss vom 08.06.2020 aber auch, dass die Eingruppierung der Lehrkräfte an Pflegeschulen sowie deren Vergütung der in § 14 AVR DD genannten Entgeltbestandteile nach den Tarifregelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD oder TV-L) erfolgen. Ein entsprechender Antrag kann von den Pflegeschulen gegenüber der ARK DD gestellt werden, der „Tarifwechsel“ erfordert die Zustimmung der ARK DD. Die Dienstnehmerseite wird diesbezüglich genau darauf achten, dass ein Regelungswechsel nicht zu nachteiligen Ergebnissen für die angestellten Lehrkräfte führt. Sollte dies der Fall sein, wird die Dienstnehmerseite die Zustimmung verweigern und es bleibt bei der Eingruppierung und Vergütung nach den AVR DD.

Ziel der Dienstnehmerseite der ARK DD ist es schließlich, im Wettbewerb um die Fachkräfte im Pflegebereich auf Grundlage der AVR DD eine gute und solide Eingruppierung zu erreichen. Pflegeberufe und Pflegelehrberufe müssen langfristig attraktiv werden.

Sitzung der ARK DD am 1. und 2. Juni 2016

Nach zähen Beratungen in mehreren Sitzungen der ARK, Anrufung des Schlichtungsausschusses und weiteren Sondierungsgesprächen im kleineren Kreis gab es heute überraschenderweise ein Angebot der Dienstgeberseite zu Entgelterhöhungen für das Jahr 2016. Der Antrag wurde in der ARK mit großer Mehrheit beschlossen.

Er sieht eine Steigerung aller Entgelte – auch für Praktikanten – zum 01. August 2016 um 2,6 % vor, die Entgelte für Auszubildende und Pflegeschüler steigen zum gleichen Zeitpunkt um 4 %. Für die Ärzte wird erst ab August 2016 wieder verhandelt. Damit ist ein kleiner Teil der Forderungen der Dienstnehmer erfüllt und der Anschluss an die Entwicklung im öffentlichen Dienst noch nicht ganz verloren. Ob und wie eine Steigerung in 2017 stattfindet, steht aber in den Sternen.

Die Dienstnehmer bewerten die jetzt beschlossene Entgelterhöhung lediglich als eine kleine „Anzahlung“ auf die von ihnen gestellten Forderungen. Trotz dieser für 2016 beschlossenen Entgelterhöhung verbleiben alle von der Dienstnehmerseite gestellten Anträge in der Schlichtung, auch der Antrag auf eine Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016 um 5,9 %.

Die Dienstgeber werden aber wohl ebenfalls ihre Ziele in der Schlichtung weiter verfolgen, in der Altenhilfe massive Absenkungen vorzunehmen sowie zusätzlich für viele Regionen weitere Kürzungsmöglichkeiten vorzusehen.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 12. Mai 2016

Nach den bisher erfolglosen Verhandlungsrunden mit der Dienstgeberseite beriet die Dienstnehmerseite in ihrer Fachausschuss-Sitzung am 12. Mai 2016 ihr weiteres Vorgehen zur Durchsetzung ihrer eigenen Anträge sowie zur Abwehr der inakzeptablen Dienstgeber-Anträge.

Nach wie vor lassen die Dienstgeber nicht in ihrer Forderung nach, die Altenpflege aus den AVR DD abzukoppeln, um damit Gehälter abzusenken. Auch wollen sie weiterhin die Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deren Wohnort abhängig machen. Mitarbeitende in Schleswig-Holstein, Berlin (Ost und West), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen zukünftig weniger verdienen als Mitarbeitende aus den übrigen Bundesländern. Mit der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie der Aufwertung der Pflegeberufe hat dies wenig – oder besser gar nichts – zu tun.

Die Dienstnehmerseite stellt sich weiter gegen die Forderungen der Dienstgeber und erhebt zahlreiche eigene Forderungen, u.a. eine Erhöhung der Entgelte um 5,9 %. Aufgrund der bislang nicht möglichen Einigung zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite und um zu der Vielzahl der gestellten Anträge eine Entscheidung herbeizuführen, wollen die Dienstnehmer nunmehr den Schlichtungsausschuss einschalten. Darüber hinaus hat der Fachausschuss beschlossen, zu einigen Dienstgeber-Anträgen das Kirchengericht anzurufen. In formaler Hinsicht bestehen Zweifel bereits an deren Zulässigkeit.

Während der laufenden Verfahren bis zur nächsten ARK-Sitzung am 01./02. Juni 2016 soll es weitere Einigungsversuche geben. Bleibt abzuwarten, ob sich der Knoten lösen lässt.