Kirchengericht vertagt Entscheidung über AVR-Verschlechterung

Die Dienstnehmerseite der ARK-DD hatte beim Kirchengericht der EKD beantragt, den Beschluss des Schlichtungsausschusses aufzuheben. Im Schlichtungsverfahren, das am Ende nur noch von Dienstgebern besetzt war, sind massive Formfehler zu bemängeln. Die vorgesehenen Änderungen führen inhaltlich z. B. zu Kürzungen der Entgelte durch eine Beteiligung an den Beiträgen zur kirchlichen Zusatzversorgung. Die DG-Seite hatte in ihrem Schriftsatz behauptet, dass man die Ordnung für die ARK-DD so großzügig auslegen müsse, dass Vorgehensweisen der Dienstgeber per se immer rechtlich korrekt seien. Krönender Irrtum des Tages war, dass nach Ansicht der Dienstgeber die Dienstnehmerseite gar keine Anträge ans Kirchengericht stellen könne, da sie faktisch nicht existiere.

Zu Beginn des Verfahrens wurde Gelegenheit zu einer gütlichen Einigung der Parteien gegeben. Nachdem die Dienstnehmer vorgetragen hatten, dass sie auch mit einer teilweisen Änderung der Beschlüsse leben könnten, verwies der Vorsitzende der ARK (M. Bitzmann aus der Dienstgeberseite) darauf, dass man ausreichend Gelegenheit gegeben habe, in Sitzungen der ARK-DD die Angelegenheiten zu beraten und dass man nicht bereit sei, von den Ergebnissen abzurücken, die man im Schlichtungsausschuss mit den Stimmen der Dienstgeber und dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses erzielt habe.

Danach wurde die Sitzung vertagt, da die Vorsitzende Richterin der Auffassung war, dass nicht die geladene Dienstgeberseite Beteiligte im Verfahren sei, sondern der Schlichtungsausschuss. Dieser müsse zur nächsten Verhandlung geladen werden.