Dienstgeber verhindern erneut Corona-Sonderzahlung

 

In der Sitzung der ARK DD am 29.04.2021 stand erneut das Thema „Corona-Sonderzahlung“ auf der Tagesordnung. Und wiederum machte die Dienstgeberseite die Einigung über diese Prämie davon abhängig, dass an anderer Stelle im Entgeltbereich entsprechende Kürzungen erfolgen. Vorgeschlagen wurde, die eigentlich Mitte des Jahres anstehenden Entgeltverhandlungen – und damit natürlich auch die Entgelterhöhungen – um fünf Monate zu verzögern. Die Mitarbeitenden müssten dann wohl im Jahr 2021 mit einer Nullrunde leben. Weiterhin halten die Dienstgeber an ihrer grundsätzlichen Absicht fest, auch verschlechterte Regelungen für die Regionen Nord und Ost zu treffen. Gleiche Arbeit soll unterschiedlich bewertet werden: das will die Dienstnehmerseite nicht mittragen. Sie bleibt dabei: Die Corona-Sonderzahlung muss ungekürzt und unabhängig von Entgeltverhandlungen gezahlt werden. Dies ist auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich geboten.

Insgesamt ist es für die Dienstnehmerseite der ARK DD nicht nachvollziehbar, warum der Dienstgeberseite nicht wirklich daran gelegen ist, den Mitarbeitenden für ihre Belastungen und ihr Engagement in der so schwierigen Zeit der Corona-Pandemie auch in Form einer finanziellen Zuwendung zu danken. Das wäre mehr als angemessen!

Dienstgeber täuschen Öffentlichkeit – Vertrauen auf Dienstnehmerseite gleich null

Mit ihrer Berichterstattung zur Corona-Sonderzahlung versucht die Dienstgeberseite der ARK DD der Öffentlichkeit weiszumachen, sie hätten tatsächlich ein Interesse daran, ihren Mitarbeitenden mit mehr als warmen Worten und einem Händedruck für deren Belastungen und Engagement in der Corona-Pandemie Danke zu sagen. Die Wahrheit aber sieht leider anders aus!

In ihrer Pressemitteilung gehen die Dienstgeber nur auf ihre vermeintlichen Wohltaten ein. Über die geplanten Einschränkungen und Kürzungen, mit denen die „Wohltaten“ mehr als wieder ausgeglichen werden sollen, wird wissentlich Stillschweigen bewahrt. So wird natürlich der von der Dienstgeberseite vorgesehene, nur eingeschränkte Geltungsbereich für die Corona-Sonderzahlung nicht erwähnt. Die Wahrheit ist aber, dass nicht alle Mitarbeitenden in den Genuss der Corona-Prämie kommen sollten. Auch die für 2021 geplante Nullrunde, sowie die Absicht, die Jahressonderzahlung auf 97,9 % abzusenken und dauerhaft einzufrieren, werden in der Öffentlichkeit nicht erwähnt – ganz zu schweigen von den beabsichtigten verschlechterten Regelungen für die Regionen Nord und Ost.

Alles in allem war es für die Dienstnehmerseite unmöglich, einer dermaßen teuer erkauften Corona-Sonderzahlung zuzustimmen. Die Dienstnehmer bleiben bei ihrer Position, dass die Corona-Sonderzahlung ungekürzt und unabhängig von Entgeltverhandlungen zu zahlen ist. Die Dienstnehmerseite setzt sich weiterhin vehement für eine Corona-Sonderzahlung ein, die angelehnt ist an die Regelungen im öffentlichen Dienst bzw. im Bereich des BAT-KF. Auch wenn das Vertrauen der Dienstnehmer gegenüber der Dienstgeberseite stark angeschlagen ist: noch ist die Bereitschaft da, über eine wirklich steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung zu verhandeln.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Dienstgeberseite verweigert Abstimmung zu Allgemeinverbindlichkeit und Corona-Sonderzahlung

In der heutigen Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat es leider keine Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des geplanten Tarifvertrages Altenpflege zwischen BVAP und ver.di gegeben. Die Dienstgeberseite weigerte sich wegen der bereits vorliegenden Ablehnung der AK Caritas, eine Abstimmung stattfinden zu lassen.

Die Dienstnehmerseite teilte diese Auffassung nicht, konnte aber ohne die Dienstgeberseite die Abstimmung nicht durchführen.

Der Dienstnehmerseite ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass trotz der Ablehnung durch die AK Caritas eine Zustimmung von Seiten der ARK DD notwendig gewesen wäre.

Bedingung der Dienstgeber für eine Zustimmung zur Corona-Sonderzahlung ist eine Kopplung an die eigentlich erst im Juni/Juli anstehenden Entgeltverhandlungen. Dies wiesen die Dienstnehmer schon aus dem Grund zurück, dass Corona-Sonderzahlungen zusätzliche Zahlungen sein müssen, um steuer- und sozialversicherungsfrei zu sein.

Die Dienstnehmerseite dankt den Mitarbeitenden vieler Einrichtungen, die mit Schreiben an die ARK DD die Forderung nach einer Corona-Sonderzahlung unterstützt haben. Wir können versichern, dass wir weiterhin für eine Gleichbehandlung aller diakonischen Mitarbeitenden kämpfen werden.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Dienstnehmerseite setzt sich weiter für Corona-Sonderzahlung ein

Die Dienstnehmerseite der ARK DD informiert darüber, dass auf Anfragen von Gesamtmitarbeitervertretungen zur Regelung einer Corona-Sonderzahlung in den AVR DD jeweils folgendes Antwortschreiben versandt wurde:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir leben derzeit in schwierigen und belastenden Zeiten. Die Auswirkungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Covid19 sind gerade für unsere Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst sowohl physisch als auch psychisch sehr belastend. Oft werden diese Belastungen nicht nur am Arbeitsplatz verspürt, sondern eben auch nicht selten mit nach Hause genommen. Und dort leidet bei vielen unserer Kolleginnen und Kollegen durch die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen das Privatleben ohnehin schon sehr.

Wenn nun auch noch ein nicht zu unterschätzendes Ungerechtigkeitsempfinden auf Grund der im AVR durch die Dienstgeberseite nicht gewollte Auszahlung einer analog zum TVÖD, zum BAT-KF oder zum AVR Caritas gezahlten Corona Sonderzahlung/Prämie mit hinzukommt, leidet die Motivation dieser Kolleginnen und Kollegen umso mehr. Die Wertschätzung bleibt da gefühlt gänzlich auf der Strecke.

Die Argumentation der Dienstgeberseite, dass der letzte Abschluss des AVR DD deutlich über dem nun zugegebener Weise viel zu geringen Abschluss im TVÖD liegt, an dem sich andere Tarife und Arbeitsrechtsregelungen orientieren, und die linearen Erhöhungen warum auch immer nach hinten rausgeschoben wurden und die Prämie ausschließlich eine Kompensation des Ganzen ist, ist sicherlich nicht ganz falsch, aber eben auch noch lange nicht richtig!

Es geht eben in erster Linie um Gerechtigkeit, Wertschätzung, Anerkennung und nicht zuletzt auch um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen. Hinweise auf den mageren Tarifabschluss im TVÖD helfen da nicht weiter! Insbesondere sind diese Argumente für die belasteten Kolleginnen und Kollegen für ihre ganz persönlichen Empfindungen und die Wertschätzung ihrer Arbeit irrelevant!

Da wir als Dienstnehmerseite genau diese Wertschätzung und die Gerechtigkeit in den Einrichtungen als  elementar in der weiteren Zusammenarbeit zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern vor Ort betrachten, werden wir auch weiterhin für die Zahlung eines Ausgleichs in diesen schwierigen und belastenden Zeiten an alle Kolleginnen und Kollegen, auch und gerade im AVR DD, streiten und kämpfen!

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit den besten Wünschen für eine Frohe und Gesegnete Weihnachtszeit!

Bleibt Gesund!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD“

ARK DD und Fachausschuss Dienstnehmer am 12. November 2020

Am 12. November 2020 hat zunächst der Fachausschuss der Dienstnehmerseite und direkt im Anschluss daran die Arbeitsrechtliche Kommission getagt. Beide Sitzungen fanden erneut als Videokonferenzen statt.

Themen beider Sitzungen waren u.a. der Stand des Tarifvertrages in der Altenpflege zwischen ver.di und BVAP (Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche), ein Antrag der Dienstnehmerseite zur Wechselschichtzulage gem. § 20 AVR DD sowie die Überarbeitung des Eingruppierungskatalogs der Anlage 1. Die bereits in der letzten ARK-Sitzung zu diesem Thema geplante Einsetzung einer Arbeitsgruppe wurde nunmehr umgesetzt, so dass die Arbeit hierzu jetzt starten kann.

Angesichts der überaus schwierigen Arbeitsbedingungen, denen Mitarbeitende in den Krankenhäusern und Einrichtungen aufgrund der Corona-Situation immer noch ausgesetzt sind, hat die Dienstnehmerseite die Dienstgeberseite damit konfrontiert, gemeinsam eine Regelung für eine Corona-Sonderzahlung zu schaffen, so wie es im öffentlichen Dienst mit dem „Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung“ und im Bereich des BAT-KF durch eine entsprechende Regelung geschehen ist. Die Dienstgeberseite konnte sich jedoch auch nach längerer, sehr konträrer Diskussion nicht zu diesem Schritt bewegen lassen. Die Dienstnehmerseite bedauert das sehr und wertet dies als ein falsches Signal gegenüber den hochbelasteten Kolleginnen und Kollegen.

ARK DD am 30. September 2020

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 30. September 2020 erneut in einer Videokonferenz getagt. Turnusmäßig erfolgte der Wechsel des Vorsitzes von der Dienstgeberseite auf die Dienstnehmerseite. Zum Vorsitzenden der ARK DD wurde Andreas Schneider gewählt.

Auf der Tagesordnung der ARK-Sitzung stand unter anderem das Thema „Eingruppierung“, hier insbesondere der Eingruppierungskatalog der Anlage 1 AVR DD. Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wurde ersichtlich, dass Berufsbilder in der Altenpflege mit der auch dort zunehmenden Spezialisierung nicht in den Eingruppierungstatbeständen der AVR DD abgebildet werden. Die ARK DD will den Eingruppierungskatalog der Anlage 1 daraufhin erneut überprüfen. Es soll dazu eine Arbeitsgruppe aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern eingerichtet werden.

Weiterer Tagesordnungspunkt waren die Ausbildungsentgelte nach Anlage 10/III AVR DD. Beschlossen wurde die Erhöhung der Tabellenwerte im Anhang zu § 7 Anlage 10/III AVR DD. Diese Tabelle wurde erst durch ARK-Beschluss im November 2019 neu eingeführt und war damit nicht automatisch vom Beschluss der ARK vom 16. Juli 2019 zur Entgelterhöhung erfasst. Die Anhebung der Tabellenwerte zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 2020 wurde jetzt nachgeholt.

Eigentlich sitzen wir alle im gleichen Boot

Auf einen eher unsachlichen Brief der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich (Buko), welcher mit einer unter Kolleginnen und Kollegen etwas befremdlich anmutenden Fristsetzung zur Stellungnahme versehen war, hat die Dienstnehmerseite der ARK DD nun mit folgendem Antwortschreiben reagiert:

„An die

Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich

Soziale Arbeit in Zeiten der Corona-Krise

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Euer Schreiben vom 07.05.2020 haben wir als Fachausschuss der Dienstnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland in unserer Sitzung am 28.05.2020 zur Kenntnis genommen und den Inhalt kontrovers diskutiert. Auch ob und in welcher Form eine Antwort auf das sehr polemisch gehaltene Ansinnen der BUKO gegeben werden sollte, wurde diskutiert. Als Vorsitzender des Fachausschusses möchte ich nun entsprechend Stellung nehmen.

Vorab möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir auf der Dienstneh-merseite mit nur wenigen Ausnahmen nahezu alle auch Mitglieder einer MAV und/oder Mitglieder einer Gewerkschaft bzw. vergleichbaren Interessengemeinschaft sind. Wir setzen uns immer und vollumfänglich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein, schließlich haben wir dafür auch ein entsprechendes Verhandlungsmandat! Auch lassen wir uns gern auf sachliche Diskussionen mit den unterschiedlichsten Interessenvertretern und -Gruppierungen ein, unsachliche Polemik oder gar das Setzen von Fristen nehmen wir aber, wenn überhaupt, maximal lächelnd zur Kenntnis.

Wir sind mit der Dienstgeberseite natürlich auch zu den von Euch ge-nannten Themen im Austausch. Wir setzen jedoch nicht auf populistische und kurzfristige, auf bestimmte Arbeitsfelder reduzierte Einmalzahlungen, sondern sind vielmehr auf eine sachliche und tatsächliche Aufwertung der Arbeit und die Entlastung aller im sozialen Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen bedacht. Dies soll nicht bedeuten, dass wir Prämien oder Boni generell ablehnen, es soll aber Netto auch bei den „Heldinnen und Helden des Alltags“ auch wirklich spürbar verbleiben.

Auch beim Thema Kurzarbeitergeld sind wir der Ansicht, dass es besser ist, sachlich und in Ruhe vorzugehen und so den Dienstgebern nicht vorab die Möglichkeit von Gehaltseinsparungen umsetzen zu lassen, wie dies leider an anderer Stelle und für uns nicht nachvollziehbar von Dienstnehmerseite noch unterstützend geschieht!

Wir hoffen, mit unserer Antwort etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht genauer bzw. detaillierter auf Eure Fragen eingehen können, da sich diese zwischen uns und der Dienstgeberseite stillschweigend gegenüber Dritten im ständigen Austausch befinden. Wir stehen aber natürlich Euch auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung, schließlich sind wir als Dienstnehmerseite der ARK DD die Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen, die bei Kirche und Diakonie beschäftigt sind, und somit natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen der BuKo!

Solidarische Grüße

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD“

ARK DD am 8. Juni 2020

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 8. Juni 2020 erneut per Videokonferenz getagt. Die Möglichkeit, Sitzungen in Form von Videokonferenzen durchzuführen und in diesem Rahmen auch Beschlüsse zu fassen, wurde durch eine einstimmig gefasste Vereinbarung der ARK DD vom 17. April 2020 geschaffen.

Schon in den Sitzungen bis zum Beginn der Corona-Krise war ein wesentliches Thema die durch die Pflegeberufereform auch notwendige Anpassung der Vergütung der Lehrkräfte in der Pflege. Dazu konnte jetzt in der ARK DD eine Einigung erzielt werden.

Zum einen hat die ARK DD die Eingruppierungsregelungen der AVR DD verändert. Für Lehrkräfte an Berufsfachschulen und schulischen Einrichtungen für medizinische Pflege- oder Gesundheitsberufe mit Masterabschluss ist jetzt der Weg in die Entgeltgruppe 11 eröffnet, ein entsprechendes Richtbeispiel wurde in die Anlage 1 aufgenommen. Mit dieser Neuregelung stehen den Lehrkräften Vergütungen zu, die zum Teil die Gehälter des öffentlichen Dienstes übertreffen.

Lehrkräfte, denen die Leitung einer Pflegeschule übertragen ist, erhalten in Entsprechung nunmehr eine Zulage oder eine adäquate Eingruppierung. Waren die Leitungskräfte bisher in die Entgeltgruppen 9 bis 11 der AVR DD eingruppiert, je nachdem, ob sie die Leitung einer kleinen, mittelgroßen oder großen Schule innehatten, so erhalten sie jetzt, je nachdem, ob sie eine Pflegeschule mit bis zu 150 bewilligten Ausbildungsplätzen leiten oder eine Pflegeschule ab 151 Ausbildungsplätzen, entweder eine Zulage oder eine Entgeltgruppe mehr als die ihnen unterstellten Lehrkräfte in der höchsten Entgeltgruppe. Auslegungsschwierigkeiten bezüglich der Begriffe klein, mittelgroß und groß sind abgeschafft, die Anknüpfung an feste Zahlen ermöglicht eine eindeutige Eingruppierung.

Zum anderen ermöglicht die ARK DD mit ihrem Beschluss vom 08.06.2020 aber auch, dass die Eingruppierung der Lehrkräfte an Pflegeschulen sowie deren Vergütung der in § 14 AVR DD genannten Entgeltbestandteile nach den Tarifregelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD oder TV-L) erfolgen. Ein entsprechender Antrag kann von den Pflegeschulen gegenüber der ARK DD gestellt werden, der „Tarifwechsel“ erfordert die Zustimmung der ARK DD. Die Dienstnehmerseite wird diesbezüglich genau darauf achten, dass ein Regelungswechsel nicht zu nachteiligen Ergebnissen für die angestellten Lehrkräfte führt. Sollte dies der Fall sein, wird die Dienstnehmerseite die Zustimmung verweigern und es bleibt bei der Eingruppierung und Vergütung nach den AVR DD.

Ziel der Dienstnehmerseite der ARK DD ist es schließlich, im Wettbewerb um die Fachkräfte im Pflegebereich auf Grundlage der AVR DD eine gute und solide Eingruppierung zu erreichen. Pflegeberufe und Pflegelehrberufe müssen langfristig attraktiv werden.

Im Rennen um Fachkräfte liegen die AVR-DD weiter vorn

Die Arbeitsrechtliche Kommission für die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie hat sich am 16. Juli auf weitreichende Erhöhungen der Entgelte verständigt. Vorausgegangen waren heftige Auseinandersetzungen über die von Dienstgeberseite vorgelegte Kürzungsliste. In einer Arbeitsgruppe wurde dann aber gemeinsam an einem tragbaren Kompromiss gefeilt.

Es wird rückwirkend zum 1.7.2019 eine lineare Erhöhung um 2,5 % und am 1.7.2020 um weitere 2,2 % geben. Einzig im Bereich Nord wird es jeweils erst zum Oktober diese Änderungen geben, da dort die Konkurrenz – auch des Tarifvertrages TV-DN – weit hinter den hier vereinbarten Werten liegt. Die Verzögerung trifft auch den Osten; dort gibt es aber so gut wie keine Direktanwender der AVR-DD, so dass dies eher keine Auswirkungen hat.

Gleichzeitig wird die Bemessungsgrundlage in Anlage 2 für die Stufen ab der Entgeltgruppe 7 um jeweils einen Prozentpunkt erhöht; ab dem 1.7.2020 wird eine weitere Erfahrungsstufe 3 eingeführt, die mit 114,5 % der Basisstufe gerechnet ist. Nachdem die Dienstgeber vor vielen Jahren die Parole ausgegeben hatten: „ein Gehalt für eine Tätigkeit“, also gar keine Stufen – mit Erhöhungen – ist es inzwischen gelungen, die anfangs dreistufige Tabelle in eine fünfstufige zu entwickeln.

Beschlossen wurde, ein höherer Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit, der einheitlich ab 1.1.2020 dann 35 % ausmacht – gegen vorher 25 % bzw. 30 % –  und der Nachtzuschlag mit 25 %, der allerdings wie im entsprechenden TVöD erst ab 21 Uhr fällig wird. Zum Ausgleich wird die Bemessungsgrundlage für alle Zeitzuschläge in Anlage 9 ab Januar 2020 gegenüber der Tabelle ab 1.12.2018 um mehr als 10 % erhöht.

Die verschiedenen Zulagen für Schichtarbeit wurden erhöht, einzig die für Wechselschicht reduziert. In den Genuss dieser Zahlung kamen bisher nur wenige Mitarbeitende. Die Voraussetzungen wurden nun erheblich vereinfacht und durch den höheren Nachtzuschlag wird die Absenkung mehr als kompensiert.

Der Erholungsurlaub beträgt ab dem nächsten Jahr einheitlich 30 Tage für alle Mitarbeitenden inclusive der Auszubildenden und Krankenpflegeschülerinnen.

Es wird ein Vertretungszuschlag eingeführt, der das Einspringen am eigenen freien Tag für verhinderte Kolleginnen und Kollegen mit 60 EURO honoriert. Ein Wermutstropfen ist die von Dienstgeberseite geforderte und nun beschlossenen „Vertretungsbereitschaft, die für 2 Stunden angeordnet werden kann, aber dann wenigstens mit 30 EURO abgegolten wird.

Auch ein zweimal abgelehnter Antrag der Dienstnehmer wurde abgearbeitet; die Arbeitszeit im Bereich „Ost“ wird in 2 Stufen zum 1.1.2021 auf 39 Stunden reduziert.

Für Ärztinnen und Ärzte wurden lineare Steigerungen der Tabellenwerte beschlossen, die zeit- und inhaltsgleich der Tarifeinigung des Marburger Bundes mit der VKA vom 22. Mai 2019 entsprechen (Steigerung der Tabellenwerte um 2,5 % zum 1.1.2019/ 2,0 % zum 1.1.2020/ 2,0 % zum 1.1.2021). Ebenfalls wurde beschlossen, dass die weiteren Bestandteile dieser Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich in die Anlage 8a der AVR DD übernommen werden, sobald die Tariftexte in einer redaktionell geeinten Fassung vorliegen

Alle Anträge der Dienstgeberseite, die zu erheblichen finanziellen Einbußen führen sollten, sind mit diesem Gesamtpaket erledigt.

Auch wenn die linearen Steigerungen bei diesem Abschluss moderat ausfallen, sorgen die strukturellen Verbesserungen dafür, dass die Mitarbeitenden in der Diakonie weiter an der angemessenen Entwicklung der Entgelte teilhaben. Für Fachkräfte ist je nach Konstellation eine Steigerung des Gehaltes innerhalb der Laufzeit von mehr als 10 % möglich.

Die Dienstnehmerseite begrüßt ausdrücklich, dass weitere Schritte in Richtung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst gegangen werden konnten, auch wenn ein völliger Gleichklang nicht erreicht wurde.

Im Wettbewerb um Fachkräfte bieten die AVR-DD aber weiter eine ordentliche Grundlage, um eine auskömmliche Tätigkeit in der Diakonie anzubieten.

ARK-DD am 17. Mai 2019

Entgeltrunde eingeläutet

Zu Beginn der Sitzung wurden in aller Einmütigkeit zwei Beschlüsse zur Korrektur von Regelungen aus der vorherigen Sitzung gefasst. Zum einen wurden in der Auflistung der Ausbildungsberufe in Anlage 10/II der AVR DD die Ausbildungsberufe der Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten hinzugefügt, zum anderen verzichtet man bei Höhergruppierungen auf die Sonderregelung für Mitarbeitende, die eine Besitzstandzulage gemäß § 18 Abs. 5 erhalten. Der diesbezügliche Satz wurde in § 16 gestrichen.

Danach wurde über einen einzelnen Antrag der Dienstgeber gestritten, der Regelungen zu geförderten Beschäftigungsverhältnissen treffen soll und Absenkungsmöglichkeiten in § 14 vorsieht, wenn die Angebote der Diakonie durch öffentliche Kostenträger finanziert werden. Letzteres kann sich die Dienstnehmerseite überhaupt nicht vorstellen, war aber bereit dazu, eine Regelung aus dem BAT-KF zu geförderten Beschäftigungsverhältnissen in die AVR-DD zu transportieren. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Hauptthema war dann aber die Entgeltrunde, in der die Dienstnehmer neben marginalen Änderungen bei Urlaub und Zusatzurlaub eine lineare Entgelterhöhung von 7 % fordern. Die Dienstgeberseite erwartet Absenkungen im Bereich der Zuschläge und Zulagen, Streichung der Kinderzulage ab dem zweiten Kind sowie die stufenweise Abschaffung der Pflegezulage, um damit eine öffentlichkeitswirksame Entgelterhöhung zu finanzieren. Die Vorstellungen liegen also sehr weit auseinander und sollen von einer Verhandlergruppe in den nächsten Wochen zu einer Vorlage geführt werden, die möglichst im Juli in einer Sondersitzung beschlossen werden kann.
Die anderen Tagesordnungspunkte wurden vertagt.

Am Schluss gaben sowohl Dienstgeber als auch Dienstnehmer bekannt, dass es gelungen ist, neben zwei Vorsitzenden für den Schlichtungsausschuss – die Richterin bzw. Richter beim Bundesarbeitsgericht sind – auch deren Stellvertretungen zu bestellen. Damit ist dieses wichtige Gremium arbeitsfähig.