Pressemitteilung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

 

Neue Vorsitzende des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ins Amt eingeführt

Berlin, 6. März 2024 – Die neu gewählten Schlichter der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK.DD) wurden in der ersten Sitzung der Kommission im Jahr 2024 offiziell begrüßt und in ihr Amt eingeführt.

Herr Dr. Eberhard Natter ist Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg a. D. und wurde zum Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses gewählt. Frau Silke Vaupel ist Direktorin des Arbeitsgerichts Hamm und wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses gewählt. Beide verfügen über Schlichtungserfahrung in Gremien der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie.

Die ARK.DD ist zuständig für die Verabschiedung der Arbeitsvertragsrichtlinien und damit für die Regelung der Entgelte und Arbeitsbedingungen für etwa 180.000 Beschäftigte der Diakonie. In der paritätisch aus Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen besetzten Kommissionen werden auf der Grundlage kirchlichen Rechts die Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festgelegt. Diese Arbeitsrechtssetzung nennt sich auch Dritter Weg. Die wichtige Funktion der Schlichtung ist ein zentrales Element davon.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland besteht aus 24 Mitgliedern, 12 von den diakonischen Dienstnehmerverbänden und 12 von den diakonischen Dienstgebern entsandte Mitglieder.

Wir freuen uns, Herrn Dr. Natter und Frau Vaupel in ihrem neuen Amt begrüßen zu dürfen, danken Ihnen für ihre Bereitschaft, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen und wünschen Ihnen dafür alles Gute und Gottes Segen!

 

Änderung der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Aufgrund der Änderungen in § 15 Abs. 3 TzBfG, der vorschreibt, dass die Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss, wurde der § 8 der AVR DD in der Sitzung der ARK DD am 14.12.2023 geändert.

Bisherige Regelung: Die ersten 6 Monate der Beschäftigung sind Probezeit, sofern nicht im Dienstvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist.

Neue Regelung: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann die Probezeit bis zu ¼ der vereinbarten Beschäftigungsdauer, höchstens jedoch 6 Monate betragen. Die konkrete Dauer der Probezeit nach Satz 2 ist im Arbeitsvertrag aufzuführen.

Die Länge von ¼ ergibt sich aus der Gesetzesbegründung.

Auch wurde nunmehr die Kündigungsfrist in der Probezeit angepasst. § 30 Abs. 2 Sätze 3 und 4 AVR DD regelte hierzu bisher:

 Innerhalb der Probezeit kann das befristete Beschäftigungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendertages gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien für zweckbefristete und zeitlich befristete Dienstverhältnisse:

 nach einer Beschäftigungszeit bis zu sechs Monaten 2 Wochen zum Ende eines Kalendertages,

nach einer Beschäftigungszeit von mehr als sechs Monaten 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats.

Das führte dazu, dass es quasi hinsichtlich der Kündigungsfrist keinen „Erfolg“ gab, wenn man eine solche verkürzte Probezeit bestanden hat, weil sich die Kündigungsfrist ja nicht änderte. Deshalb haben wir hier nachverhandelt und nun erreicht, dass die Kündigungsfrist nach der Probezeit einen Monat zum Schluss eines Kalendermonats beträgt, egal ob die Probezeit sechs Monate oder kürzer war. Die neue Regelung lautet:

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien für zweckbefristete und zeitlich befristete Dienstverhältnisse nach einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr generell 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats.

Diese Regelung tritt mit Beschluss der ARK DD am 14.12.2023 bzw. mit Veröffentlichung in Kraft!

Die Dienstnehmerseite der ARK DD wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Neue Jahr!

Durchbruch bei den Entgeltverhandlungen in den AVR DD

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Entgeltverhandlungen für die Entgeltrunde 2024 mit einem sehenswerten Ergebnis doch noch zu einem guten Ende gekommen sind. Nach zwei gescheiterten Verhandlungsterminen am 22.05.2023 und am 12.06.2023 gelang der AG Entgelt am 01.08.2023 nach 12 Stunden und am 02.08.2023 nach weiteren 4 Stunden Verhandlungsmarathon in Hannover sowie der AG Entgelt Anlage 8a am Nachmittag des 02.08.2023 der Durchbruch, welcher von der ARK DD in ihrer Sitzung am 10.08.2023 bestätigt wurde.

Die dabei wichtigsten Eckpunkte bei einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 sind folgende:

  1. Zahlung der vollen Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000,00 Euro in 2024, gestaffelt in 12 Monatsbeträgen à 200,00 Euro zzgl. 600,00 Euro im Januar (die 600,00 Euro müssen in den Einrichtungen bis spätestens 30.04.2024 gezahlt werden). Auszubildende und Praktikant*innen erhalten jeweils die Hälfte. Teilzeitkräfte erhalten die Beträge ihrem Teilzeitfaktor entsprechend.
  2. Nach der linearen Erhöhung um 5,2 v. H. zum 01.01.2023 steigen die Löhne und Gehälter für alle Beschäftigten, Auszubildende und Praktikant*innen zum 01.07.2024 erneut um 5,2 v. H.
  3. Statt 2 Regenerationstagen für bestimmte Personengruppen erhalten alle Beschäftigten in den AVR DD ab dem Kalenderjahr 2023 dauerhaft einen zusätzlichen Tag Urlaub.

Für die ärztlichen Beschäftigten wurden bei einer Laufzeit bis zum 30.06.2024 sowohl die Tabellen-Steigerungen als auch die Inflationsausgleichszahlungen, welche im Tarifbereich der kommunalen Krankenhäuser ausverhandelt wurden, vereinbart. Das bedeutet, dass die Tabellenentgelte rückwirkend zum 01.07.2023 um 4,8 % und zum 01.04.2024 um weitere 4,0 % steigen. Ebenso steigen die Bereitschaftsdienst-Entgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst. Daneben wird den ärztlichen Beschäftigten mit dem Abrechnungsmonat August 2023, spätestens September 2023 sowie mit dem Abrechnungsmonat Januar 2024 eine Inflationsausgleichszahlung von jeweils 1.250 Euro (bei Teilzeit entsprechend weniger) bezahlt.

Dieser Abschluss kann sich wirklich sehen lassen und ist das Ergebnis dessen, was wir immer wieder in den Verhandlungen betont haben: Die Kolleginnen und Kollegen leisten hervorragende und teils extrem belastende Arbeit. Sie müssen, nicht zuletzt mit Blick auf die steigenden Kosten, sowohl materiell als auch von den immer größeren Belastungen im Alltag, entlastet werden. Wir hoffen, uns ist damit ein Schritt in die entsprechende Richtung gelungen.

 

Lieben Gruß

Andreas Korff

Entgeltverhandlungen enden ergebnislos, Mitarbeitsrichtlinie und eigene ARK der EKD, keine SuE-Übernahme und damit keine Regenerationstage in den AVR DD

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite in der ARK DD fand am 01.06.2023 in Dortmund statt. Neben der Terminfindung 2024 waren viele Themen zu besprechen und zu diskutieren. Eine gemeinsame Stellungnahme an die EKD zur neuen Mitarbeitsrichtlinie (ehemals Loyalitätsrichtlinie) war leider nicht mehr möglich, jedoch wird über die Verbände entsprechend interveniert. Gleiches gilt für die aberwitzige Vorstellung der EKD, eine eigene ARK zu gründen. Sicherlich soll diese erstmal nur für den verfasst-kirchlichen Bereich gelten. Aber wir sind uns sicher: Das ist erst der Anfang (vom Ende)!

Eine Übernahme der Regelungen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Öffentlichen Dienst (TVöD SuE) lehnt die Dienstgeberseite mit dem Hinweis auf die Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen, die dann die jeweiligen Mitarbeitenden an den Regenerationstagen vertreten müssen und somit Mehrarbeit haben, ab! Wir haben uns auf der Dienstnehmerseite dazu entschieden, hier nicht klein beizugeben! Im Gegenteil: Wir werden es zur Not vor die Schlichtung bringen!

Schon in einer anderen Angelegenheit haben wir gerade den Schlichtungsausschuss angerufen, nämlich zur Vergütung von Dienstreisezeiten. So streben wir eine Regelung an, nach der nicht nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Arbeitsort, sondern auch die Zeiten für die An- und Abreise zur auswärtigen Arbeitsstelle als Arbeitszeit gewertet werden.

Zum Entgelt hat der erste der beiden Verhandlungstermine am 22.05.2023 und der zweite Termin am 12.06.2023 in Hannover stattgefunden. Die Dienstgeber hatten außer der Forderung nach einer 28 Monate betragenden Laufzeit (01.01.2024-30.04.2026!) zum ersten Termin keine weiteren Vorstellungen oder Ideen, geschweige denn ein Angebot für uns. Natürlich lehnten sie jegliche Nachbesserungen unsererseits für 2023 ab! Unsere Forderung noch in 2023 zumindest am Mindesterhöhungsbetrag noch etwas zu schrauben und ab 01.01.2024 bei einer Laufzeit von 12 Monaten die Entgelte zu erhöhen (alternativ mit einem festen Sockelbetrag) und erneut einen Mindesterhöhungsbetrag zu verhandeln, lehnte man ebenso ab.

Der 2. Verhandlungstag, am 12.06.2023, endete dann leider in einer Eskalation und dem Abbruch der Gespräche! Das Angebot der Dienstgeberseite war so unterirdisch, dass man sich schon fragen muss, in welcher Welt man dort lebt, wenn man sich selbst als Werbung die Internetseite www.attraktiver.de gesichert hat. Attraktiver macht das Angebot, das nicht einmal die Hälfte des Abschlusses im Öffentlichen Dienst ausmacht, die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen mit einem AVR DD Vertrag definitiv nicht! Hier leben die Dienstgeber in ihrer eigenen Welt!

Besonders unverschämt war, dass man den fast sicher geglaubten Abschluss für die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen jetzt auch nicht mehr auf den Weg bringen wollte, da man ja bei den nichtärztlichen Kolleginnen und Kollegen nicht zu einer Einigung gekommen sei. Getreu dem Motto: „Alles oder nichts“, „Ganz oder gar nicht“, war der „Ärzte-Abschluss“ nun aus Dienstgebersicht Teil eines Gesamtpaketes! Besonders unverschämt war man auch dahingehend, dass die Dienstgeberseite erklärte, besser zu wissen, was die Kolleginnen und Kollegen wollen und brauchen. Wir würden den Kolleginnen und Kollegen nicht richtig zuhören……

Doch, das tun wir! Die Kolleginnen und Kollegen wollen in den AVR DD die gleichen Bestandteile einer Entgeltrunde, wie sie die Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst und vergleichsweise im BAT KF erhalten haben! Sie wollen die Regenerationstage, sie wollen die entsprechenden Zulagen, sie wollen eine Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe und sie wollen eine notwendige Entgeltsteigerung! Und warum wollen sie das? Weil sie es verdient haben, weil sie es wert sind, weil es gerecht ist und weil es notwendig ist!

Wer nach Fach- und Arbeitskräften schreit und über die Entwicklung am Arbeitsmarkt heult, muss auch für vernünftige Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung eintreten – das wäre ein attraktiver(.de)-Dienstgeber mit attraktiven Arbeitsplätzen!!!

Lieben Gruß

Andreas Korff

Dienstgeberseite lehnt Regenerationstage in den AVR DD ab!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sitzung der ARK DD, die mit Blick auf die durch „Die letzte Generation“ angekündigten Verkehrsbehinderungen nicht in Präsenz in Berlin, sondern als Videokonferenz abgehalten wurde, hatte es in sich! Neben der Frage, ob eine gemeinsame Stellungnahme an die EKD zur neuen Mitarbeitsrichtlinie (ehemals Loyalitätsrichtlinie) möglich sei, wurden redaktionelle Veränderungen und Berichte aus den gemeinsamen Arbeitsgruppen noch relativ unstrittig behandelt. Die beiden Themen Regenerationstage und Zulagen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst (analog TVöD SuE) und das Tarifergebnis TVöD als Grundlage für die weiteren Verhandlungen in den AVR DD wurden dafür umso hitziger diskutiert.

Eine Übernahme der Regelungen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Öffentlichen Dienst (TVöD SuE) lehnte die Dienstgeberseite mit dem Hinweis auf die Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen, die dann die jeweiligen Mitarbeitenden an den Regenerationstagen vertreten müssen und somit Mehrarbeit haben, ab! Angeblich habe man insbesondere aus den KiTas die Rückmeldung bekommen, dass Regenerationstage dort vonseiten der Kolleginnen und Kollegen nicht gewünscht seien. Es ist schon seltsam – bekommen wir doch als Dienstnehmerseite die Rückmeldungen, dass diese Tage und die damit verbundenen (dienstgeberseitig komplett ignorierten!) Zulagen unbedingt eingefordert werden sollen! Die Dienstgeberseite weiß also wieder einmal besser als wir, was die Kolleginnen und Kollegen wollen und brauchen. Dies ist nicht nur hanebüchen, es ist geradezu anmaßend! Davon abgesehen wäre es nach dieser Logik dann wohl auch das Beste, wir würden den tariflichen Urlaub kürzen oder komplett streichen und nur den gesetzlichen Mindesturlaub gewähren, denn immer, wenn eine Kollegin oder ein Kollege im Urlaub ist, muss in dieser Zeit ja jemand anderes einspringen oder auch mehr arbeiten. Dienstgeberlogik! Wenn man glaubt, so neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwerben und das vorhandene Personal motivieren zu können, muss man sich nicht wundern, dass Kolleginnen und Kollegen zu anderen Dienstgebern abwandern bzw. kein neues Personal zu bekommen ist!

Das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst war ebenfalls Thema. Inhaltlich wollen wir dies nicht kommentieren. Wir sind aber, so viel sei gesagt, froh dass wir in den AVR DD selbst verhandeln! Das Ergebnis war für uns jedoch zumindest der Startschuss für die neue Entgeltrunde in den AVR DD. Die beiden nächsten angesetzten Verhandlungstermine sind am 22.05.2023 und am 12.06.2023. Wir wollen so frühzeitig wie möglich zu einem Ergebnis kommen, damit beide Seiten eine entsprechende Planungssicherheit haben! Vielleicht kommen wir noch vor der Sommerpause zu einem guten Ergebnis!

Lieben Gruß

Andreas Korff

Neue Amtsperiode der ARK DD – Update

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Längerem gab es auf der Homepage von uns nichts zu lesen. Dies ist schlichtweg der Tatsache geschuldet, dass sich die neue ARK DD erst einmal finden musste und es auch einen personellen Wechsel in der Geschäftsführung gab. Seit dem 01.02.2023 hat die ARK DD Geschäftsstelle mit Herrn Max Plümecke einen neuen Geschäftsführer. Herr Plümecke war zuvor Teil der Geschäftsstelle der AK Caritas. Wir freuen uns, nach langer und intensiver Suche endlich einen geeigneten Geschäftsführer, der von beiden Seiten gleichermaßen akzeptiert wird, gefunden zu haben und wünschen uns für die Zukunft eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit!

Darüber hinaus wurden in den vergangenen Monaten mehrere Arbeitsgruppen gegründet und paritätisch mit Personen beider Seiten besetzt, es wurden Formalien und viele Dinge im Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit geklärt, die nicht unbedingt in eine Berichterstattung gehören. Für die Besetzung von Vorsitz und stellvertretendem Vorsitz des Schlichtungsausschusses wurde ein Findungsausschuss eingerichtet.

Nach Klärung vieler organisatorischer Fragen zum Start der ARK DD können wir nun also endlich ein Update zu den inhaltlichen Themen geben, die uns bewegen.

So hat sich der Fachausschuss der Dienstnehmerseite der ARK DD in seiner Sitzung am 23.03.2023 in Dortmund unter anderem mit dem Entwurf der neuen Mitarbeitsrichtlinie (bisher Loyalitätsrichtlinie) befasst und strebt dazu eine gemeinsame Stellungnahme mit der Dienstgeberseite in Richtung EKD an.

Zum Thema Arbeitszeit bei Dienstreisen konnten wir uns nicht mit der Dienstgeberseite einigen und werden jetzt, nach insgesamt 3 erfolglosen Abstimmungen zu unserem Antrag, die Schlichtung anrufen!

Außerdem befassen wir uns derzeit intensiv mit einem Antragsentwurf an die ARK DD zur Frist bei der Dienstplanaufstellung für nichtärztliche Mitarbeitende und einem Antragsentwurf zur Übernahme der Tarifeinigung im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes (TV-SuE) in die AVR DD, da auch in anderen Arbeitsrechtsregelungen im kirchlichen und diakonischen Bereich (z. B. BAT-KF) die TV-SuE-Regelungen übernommen wurden und wir der Ansicht sind, dass unsere Kolleginnen und Kollegen auch in den AVR DD die beschlossenen Vergünstigungen, wie z. B. die Regenerationstage, verdienen!

Mit Spannung erwarten wir den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen und erhoffen uns davon für unsere nächste Entgeltrunde, deren Verhandlungen wir noch vor der nächsten Sommerpause beginnen wollen, eine gute Vorlage!

Lieben Gruß

Andreas Korff

Entgeltrunde AVR DD: Entgelterhöhungen und Corona-Prämie!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Für die knapp 200.000 Kolleginnen und Kollegen mit einem AVR DD Vertrag war der 29.08.2022 ein sehr guter Tag! Dienstnehmer und Dienstgeber haben sich auf ein in dieser Zeit mehr als angemessenes Erhöhungspaket geeinigt.

So erhalten die Kolleginnen und Kollegen noch in diesem Jahr eine Corona-Sonderzahlung. Diese beträgt in den unteren Entgeltgruppen (EG 1-7) 300,00 Euro und in den oberen Entgeltgruppen (ab EG 8) 200,00 Euro. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten einmalig 100,00 Euro. Die Corona-Sonderzahlung ist ab 01.10.2022, spätestens aber bis zum 31.12.2022 an die Kolleginnen und Kollegen auszuzahlen.

Ab 01.01.2023 steigen die Entgelte um 5,2 %, mindestens jedoch um 175,00 Euro. Dieser Mindesterhöhungsbetrag führt dazu, dass Kolleginnen und Kollegen in den unteren Entgeltgruppen bis zu 10 % mehr Brutto-Gehalt bekommen. In der heutigen Zeit, geprägt von extremen Preissteigerungen, insbesondere im Energiesektor, sind solche Lohnerhöhungen nicht nur sehenswert, sie sind auch bitter nötig, um keinen Reallohnverlust erleben zu müssen. Für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen die Vergütungen ab 01.01.2023 um 100,00 Euro, in der Pflege um 120,00 Euro monatlich.

Darüber hinaus erhalten die Kolleginnen und Kollegen in der patientennahen Pflege in Einrichtungen der Altenpflege, in Krankenhäusern und in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen (Fachkräfte in den Entgeltgruppen 7 und 8) eine monatliche Zulage in Höhe von 100,00 Euro.

Ärztinnen und Ärzte erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Entgelterhöhung von 4,1 % sowie Verbesserungen im Bereich der Bereitschaftsdienste, der Rufbereitschaft und der Wochenenddienste.

Ebenfalls, und vielfach in der Vergangenheit von den Mitarbeitervertretungen eingefordert, ist es ab dem 01.01.2023 möglich, Entgelt für die ausschließliche Sachleistung eines Elektrofahrrades oder Fahrrades umzuwandeln, also das sogenannte „Jobrad-Leasing“. Dabei wird das Tabellenentgelt um den umzuwandelnden Entgeltbetrag herabgesetzt und der Arbeitgeber gewährt stattdessen steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Vergütungsbestandteile nach § 8 Absatz 2 EStG. Dazu bedarf es einer Änderung des Dienstvertrages und das Abschließen einer entsprechenden Dienstvereinbarung, die inhaltlich auch die Aufklärung über eventuelle Nachteile beinhalten muss.

Abschließen möchte bzw. muss ich leider damit, dass unser lieber und geschätzter ehemaliger Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite in der ARK DD, Klaus Riedel, am 25.07.2022 im Alter von nur 67 Jahren gestorben ist. Klaus war über viele Jahre Mitglied der ARK RWL und alternierend deren Vorsitzender. Gleiches gilt auch für die ARK DD. Zusätzlich war Klaus über viele Jahre Vorstandsmitglied des vkm-rwl und zeitweise auch dessen (stellvertretender) Vorsitzender. Daneben war Klaus aber auch 34 Jahre lang Küster, Familienvater, Ehemann, stolzer Großvater, ein guter Kollege und für viele auch ein Freund und Weggefährte. Wir werden die Arbeit in der ARK DD im Sinne von Klaus fortführen und sicherlich oft an ihn denken.

Mit kollegialem Gruß

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

 

 

Was lange währt, wird endlich gut!!! Corona-Prämie und Entgeltentwicklung in den AVR DD

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Euch heute mitteilen zu können, dass wir es nach einem Jahr Verhandlungen und zähem Ringen geschafft haben, mit den Dienstgebern eine Einigung zu erzielen. Am 09.11.2021 hat die Verhandler-Runde der beiden Seiten der ARK DD einen sehenswerten Kompromiss zustande bekommen, der in der virtuellen Sitzung der ARK DD am 25.11.2021 einstimmig verabschiedet wurde.

Covid-19 belastet uns alle sowohl physisch als auch psychisch sehr, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst. Allein deshalb war es uns wichtig, den Worten Taten folgen zu lassen und nicht nur Schulterklopfen. Eine materielle Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zu erzielen, die sich als Anerkennung sehen lässt, war und ist unsere Herzensangelegenheit!

Die Corona-Prämie, die nun in den AVR DD erzielt werden konnte, beträgt für Vollzeitbeschäftigte in den unteren Entgeltgruppen (EG 1-7) 800,00 Euro und in den oberen Entgeltgruppen (EG 8-13) 600,00 Euro und soll mit der Zahlung des Januargehalts, muss spätestens jedoch mit der Zahlung des Märzgehalts, steuer- und sozialversicherungsfrei, also brutto für netto, ausgezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlung anteilig. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten 225,00 Euro.

Ab dem 01.01.2022 erhalten alle Kolleginnen und Kollegen in den AVR DD mehr Gehalt. Die Tabellenwerte erhöhen sich dann um 2,2 %, mindestens jedoch um 50,00 Euro. Außerdem werden diverse Zulagen erhöht.

So wird zum 01.04.2022 die Wechselschichtzulage von 70,00 Euro auf 100,00 Euro erhöht, zum 01.09.2022 dann von 100,00 Euro auf 130,00 Euro. Der Samstagszuschlag von bisher pauschal 0,64 Euro je Stunde erhöht sich ab dem 01.04.2022 auf dann 15 % des Stundenentgeltes.

Darüber hinaus erhalten ab dem 01.04.2022 die Kolleginnen und Kollegen, die in der Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind und die Kolleginnen und Kollegen, die eine Fachweiterbildung in Palliativ-Care oder Wundmanagement von mindestens 160 Zeitstunden absolviert haben und jeweils in die Entgeltgruppe 7 eingruppiert sind, und die Tätigkeit mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit ausmacht, eine monatliche Zulage in Höhe von 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der Intensivpflege beschäftigt sind und über eine entsprechende abgeschlossene und anerkannte Fachweiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege nach DKG-Empfehlung verfügen (EG 8), erhalten ab dem 01.04.2022 eine monatliche Intensivzulage in Höhe von 150,00 Euro.

Besonders stolz sind wir bei diesem Verhandlungsergebnis darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen zeitgleich davon profitieren, also die zeitliche Verschiebung zu Ungunsten der Kolleginnen und Kollegen aus Ost und Nord nun der Geschichte angehört. Ebenso freuen wir uns, dass es keine Antragsfriedenspflicht mehr gibt, d. h. Anträge der Dienstnehmerseite nicht mehr vom Wohlwollen der Dienstgeberseite bei der Antragstellung abhängig sind. Ein weiterer Erfolg ist die Tatsache, dass diese Vereinbarung keine explizite Laufzeit hat. Somit kann die Dienstnehmerseite nach der Konstituierung der neuen ARK DD im nächsten Jahr direkt in die nächste Entgeltrunde starten.

Mit den besten Wünschen für eine Frohe und Gesegnete Weihnachtszeit!

Bleibt gesund!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

Dienstgeber sperren sich weiterhin: Keine Corona-Sonderzahlung, keine Entgeltentwicklung in 2021

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Dienstgeber haben sich wieder einmal in einer letztlich nur als Talkrunde zu bezeichnenden ARK DD Sitzung einer zusätzlich zum Entgelt zu zahlenden Corona-Prämie verweigert. Erneut wurden ausschließlich Argumente ins Land geführt, die mit der Refinanzierung zusammenhängen und die wir uns seit mehr als einem Jahr immer wieder anhören dürfen. Die Dauerschleife dieser Argumente geht an der Realität vorbei!

Die Dienstgeber wollen nur im Zusammenhang mit einer möglichst mageren Entgeltrunde überhaupt eine Corona-Prämie zahlen, die dann aber auch noch an weitere Bedingungen wie eine Antragsfriedenspflicht bis Jahresende, eine Mindestbeschäftigungsdauer im Bezugsjahr, sowie die Verweigerung der Zahlung für u. a. Maßnahmeteilnehmende, Mitarbeitende in Tagungshäusern, Kurzarbeitergeldbezieher*innen, etc.

Es geht uns um Gerechtigkeit, Wertschätzung, Anerkennung und nicht zuletzt auch um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen. Deshalb fordern wir weiterhin für alle Kolleginnen und Kollegen im AVR DD eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro (EG 1-8) bzw. 400 Euro (EG 9-13). Die Hinweise der Dienstgeber auf fehlende Refinanzierungen sind nur ein Beweis dafür, dass man offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, auskömmliche Refinanzierungen (Vergütungssätze) mit den Kostenträgern zu verhandeln. Dies ist aber, mit Verlaub, nicht das Problem der Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, sondern auf die schwache Durchsetzungsfähigkeit der Dienstgeberseite bei solchen Verhandlungen zurückzuführen.

Auch die Anträge der Dienstgeberseite zur Entgeltentwicklung waren gelinde gesagt eine Frechheit.  Neben der Nullrunde für 2021 sollen die Entgelte nach DG-Vorstellung frühestens zum 01.02.2022 für West- und Süddeutschland, ab 01.05.2022 dann für Ost- und Norddeutschland um maximal 2,1 % steigen. Mehr als 30 Jahre ist es her, dass die deutsche Bevölkerung für den Fall der Berliner Mauer gesorgt und die Wiedervereinigung unseres Landes nach langem und hartem Widerstand erkämpft hat. Und unsere Dienstgeber machen immer noch einen Unterschied zwischen den Regionen und leben offensichtlich noch immer nicht im Hier und Jetzt!

Wir fordern eine auskömmliche und bundesweit einheitliche Steigerung der Löhne und Gehälter, die eben nicht zum Nettolohnverlust führt! Der Lebensstandard der Kolleginnen und Kollegen muss mindestens gehalten werden! Allein im Juli lag die Inflationsrate bei 3,8 %. Experten gehen für 2021 von einer Gesamtinflation von mindestens 3 % aus. Dies wäre die höchste Inflation seit 1993! Und in dem Zusammenhang bietet man seitens der DG eine Nullrunde für 2021 an! Dies wäre für die Kolleginnen und Kollegen der höchste Nettolohnverlust seit der Wiedervereinigung!

Die 2,1 % lineare Steigerung würden wir, wie von uns auch beantragt, unter folgenden Bedingungen mitgehen: Die lineare Erhöhung gilt ab dem 01.08.2021 für maximal 12 Monate und nur in Verbindung mit einer deutlichen Erhöhung der Schichtzulagen. Auch wollen wir in 2022 erneut eine lineare Erhöhung auf den Weg bringen, die dann von der neuen Kommission, die ab dem 02.06.2022 in ihr Amt eingeführt wird, verhandelt werden soll und die Inflation kompensieren muss. Wir wollen unseren Nachfolger*innen eben keine Altlasten hinterlassen!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

Dienstgeber erzählen ihr Märchen vom guten Angebot weiter…

 

Schon vor Beginn der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 17.06.21 war für die Dienstnehmerseite klar, dass sie das von der Dienstgeberseite vorgelegte „Angebot“ so nicht akzeptieren und weiter für die Zahlung einer ordentlichen Corona-Prämie und gute Entgelterhöhungen kämpfen muss. Die Dienstnehmerseite bedauert es sehr, dass die Mitarbeitenden so lange auf ihre wohlverdiente Corona-Prämie und auf ordentliche, anerkennende Entgelterhöhungen warten müssen. Die Einsparmentalität der Dienstgeberseite zwingt aber zum Weiterverhandeln.

Der gesamte Verhandlungsverlauf dieses Jahres hat gezeigt, dass die Dienstgeberseite eine Corona-Prämie nicht – wie im öffentlichen Dienst oder im BAT-KF geschehen – bedingungslos und ohne Abstriche mit Wertschätzung an die Mitarbeitenden auszahlen will. So soll nach dem Willen der Dienstgeber zum einen der Geltungsbereich für die Zahlung einer Corona-Prämie eingeschränkt sein. Nicht alle Mitarbeitenden kämen also in den Genuss der Sonderzahlung. Zum anderen sieht die „Initiative“ der Dienstgeberseite vor, dass die Prämie nicht in einer Summe, sondern in zwei Hälften ausgezahlt werden soll: die erste Hälfte in diesem Jahr und die zweite Hälfte im nächsten Jahr, wann auch immer. Auch bei den Entgelterhöhungen werden stets Wege der Minimierung gesucht. So sollen nach der Vorstellung der Dienstgeberseite Entgelterhöhungen nicht für alle Mitarbeitenden noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für Einrichtungen der Jugendhilfe, Rehabilitation sowie für ambulante Dienste und Beratungsstellen und für alle Einrichtungen in den nördlichen und östlichen Bundesländern soll es erst im nächsten Jahr mehr Gehalt geben! Was auf der einen Seite zugestanden wird, wird also auf der anderen Seite wieder weggenommen. Rechte Tasche, linke Tasche – Gerechtigkeit für alle Mitarbeitenden sieht nach Auffassung der Dienstnehmerseite anders aus.

Die Dienstnehmerseite wird mit dem Auslaufen der Friedenspflicht am 31. Juli 2021 Anträge stellen: Die Corona-Prämie soll in einem Schlag noch in diesem Jahr ausgezahlt werden und auch die Entgelterhöhungen müssen für alle Mitarbeitenden noch in diesem Jahr erfolgen!

Schade, dass die Dienstgeberseite ihr Märchen vom guten Angebot weitererzählt. Die Mitarbeitenden hätten stattdessen endlich eine echte Anerkennung ihrer Leistungen verdient!