Sitzung der ARK DD am 4. und 5. März 2015

Für die Ärztinnen und Ärzte im Anwendungsbereich der AVR DD beschließt die Arbeitsrechtliche Kommission nach intensiver Diskussion in Anlehnung an die Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern Folgendes:

Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigen die Entgelte der Ärztinnen und Ärzte um 2,2 Prozent und ab dem 1. Dezember 2015 um weitere 1,9 Prozent. Auch die Bereitschaftsdienstentgelte werden erhöht. Beide Seiten einigten sich ferner auf einen einheitlichen Anspruch aller Ärzte auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Darüber hinaus wurde der Geltungsbereich des § 1 c AVR DD auf Ärztinnen und Ärzte erweitert, die in anderen als den in § 1 c genannten Einrichtungen überwiegend ärztlich-kurativ tätig sind. Es wurde von beiden Seiten eine Antragsfriedenspflicht bis zum 31. August 2016 vereinbart.

In Bezug auf die im Dezember abgeschlossene Prozessvereinbarung wurde eine detaillierte Weiterarbeit in einer Arbeitsgruppe verabredet, so dass die ARK im Januar/Februar 2016 über eine beschlussreife Vorlage abstimmen kann. Hierzu ist es notwendig, dass im laufenden Jahr 2015 im ständigen Wechsel zwischen Arbeitsgruppe, Fachausschuss und ARK die hierfür notwendigen Eckpunkte beschrieben und verhandelt werden.

Sitzung der ARK DD am 8. und 9. Januar 2015

Im Rahmen einer Klausurtagung wurden von der Arbeitsrechtlichen Kommission unter Beteiligung der Fachausschüsse der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite die Themen „Zusammenarbeit in der ARK“ und „Zu bearbeitende Problemfelder für die nächsten Sitzungen“ intensiv bearbeitet. Dazu gab es Vorträge von Harald Schliemann (Präsident des Verfassungsgerichtshofs der EKD) und Pfarrer Ulrich Lilie (Präsident der Diakonie Deutschland), die die Perspektive der Diakonie in der Zukunft und die Strukturen der evangelischen Arbeitsrechtssetzung beleuchteten.

Zum Schluss der Tagung wurden noch die Beschlüsse aus der Dezember-Sitzung zu linearen Entgelterhöhungen in konkrete Tabellen gefasst.