Kirchengericht kassiert Schlichterspruch

Am 23. November 2017 hat das Kirchengericht der EKD dem Antrag der Dienstnehmerseite der ARK-DD stattgegeben. Es stellte fest, dass der Beschluss des Schlichtungsausschusses vom 3.4.2017 unter Verletzung der ORDNUNG für die ARK-DD zustande gekommen ist.

Durch den Schlichtungsbeschluss wurden die AVR-DD gegen den erklärten Willen der Dienstnehmer so verändert, dass den Mitarbeitenden nun ein Anteil für die Beiträge zur Zusatzversorgung vom Gehalt abgezogen wird und die Jahressonderzahlung noch einfacher gekürzt werden kann. Dagegen wurde eine Entgelterhöhung „genehmigt“, die allerdings nur etwa die Hälfte der im öffentlichen Dienst erreichten Steigerung ausmacht. Der Beschluss war nur mit den Stimmen der Dienstgeber und dem „unabhängigen“ Vorsitzenden zustande gekommen, allerdings waren Formfehler im Verfahren begangen worden. Diese hatte die Dienstnehmerseite beim Gericht bemängelt und heute Recht bekommen.

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist nun gefragt, die durch den Spruch des Kirchengerichtes ergebenden Probleme – ohne Rechtsgrundlage gezahlte Gehaltserhöhungen und Einbehalt von Arbeitnehmerbeiträgen zur Zusatzversorgung – zu lösen. Die Dienstnehmerseite hat signalisiert, daran konstruktiv mitwirken zu wollen; es bedarf aber auch eines erheblichen Einigungswillens auf der Dienstgeberseite, damit eine Lösung innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission zustande kommen kann.

 

Kirchengericht vertagt Entscheidung über AVR-Verschlechterung

Die Dienstnehmerseite der ARK-DD hatte beim Kirchengericht der EKD beantragt, den Beschluss des Schlichtungsausschusses aufzuheben. Im Schlichtungsverfahren, das am Ende nur noch von Dienstgebern besetzt war, sind massive Formfehler zu bemängeln. Die vorgesehenen Änderungen führen inhaltlich z. B. zu Kürzungen der Entgelte durch eine Beteiligung an den Beiträgen zur kirchlichen Zusatzversorgung. Die DG-Seite hatte in ihrem Schriftsatz behauptet, dass man die Ordnung für die ARK-DD so großzügig auslegen müsse, dass Vorgehensweisen der Dienstgeber per se immer rechtlich korrekt seien. Krönender Irrtum des Tages war, dass nach Ansicht der Dienstgeber die Dienstnehmerseite gar keine Anträge ans Kirchengericht stellen könne, da sie faktisch nicht existiere.

Zu Beginn des Verfahrens wurde Gelegenheit zu einer gütlichen Einigung der Parteien gegeben. Nachdem die Dienstnehmer vorgetragen hatten, dass sie auch mit einer teilweisen Änderung der Beschlüsse leben könnten, verwies der Vorsitzende der ARK (M. Bitzmann aus der Dienstgeberseite) darauf, dass man ausreichend Gelegenheit gegeben habe, in Sitzungen der ARK-DD die Angelegenheiten zu beraten und dass man nicht bereit sei, von den Ergebnissen abzurücken, die man im Schlichtungsausschuss mit den Stimmen der Dienstgeber und dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses erzielt habe.

Danach wurde die Sitzung vertagt, da die Vorsitzende Richterin der Auffassung war, dass nicht die geladene Dienstgeberseite Beteiligte im Verfahren sei, sondern der Schlichtungsausschuss. Dieser müsse zur nächsten Verhandlung geladen werden.

Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Diakonie-Arbeitgeber gewähren nur 50% der Gehaltssteigerung des öffentlichen Dienstes

Am 3. April 2017 wurde von den Dienstgebern im Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission für die Diakonie Deutschland zusammen mit dem  angeblich neutralen Vorsitzenden das Ende des DRITTEN WEGES eingeläutet.

Die Dienstnehmerseite hatte aus Protest gegen mannigfaltige Form- und Verfahrensfehler nicht an der Sitzung teilgenommen.

So wurde nun Dienstgeberseitig festgesetzt, dass die Entgelte der Mitarbeitenden um 2,7 % steigen für einige Beschäftigtengruppen ab dem 1. Juli 2017 für andere ab dem 1.September 2017 . Verglichen mit dem öffentlichen Dienst fällt die Steigerung damit nur etwa halb so hoch aus. Dennoch feiert die Dienstgeberseite dies als „hohes Entgegenkommen“, zu dem man sich nur „schweren Herzens“ habe bewegen lassen.

Schon im vergangenen Jahr hatten die Dienstgeber nur die Hälfte der Steigerung des öffentlichen Dienstes zugestanden.

Darüber hinaus wurden weitere Nachteile für die Beschäftigten festgelegt:

Die vom Bundesarbeitsgericht fast unmöglich gemachte Möglichkeit zu Kürzung der Weihnachtszuwendung wurde jetzt „rechtssicher“ gemacht, was die Absenkung der Jahresbezüge um gut 5 % ermöglicht.

Auch die jetzt neu eingeführte „Beteiligung“ der Beschäftigten an den Beiträgen zur Zusatzversorgung, ab einer Umlage von 4,5 % werden die Mitarbeiter hälftig zu Kasse gebeten, ist eine reine Gehaltskürzung. Entgegen der Dienstgeber-Propaganda führt dies nicht zur Sicherung der Zusatzversorgung, sondern nur zur Entlastung des einzelnen Arbeitgebers und belohnt sein schlechtes Wirtschaften.

Von der Dienstnehmerseite wird dann auch noch Dank dafür erwartet, dass man großzügig auf weitere Kürzungsabsichten verzichtet habe, so sollten ganze Bereiche wie die Altenhilfe zusätzlich im zweistelligen Prozentbereich abgesenkt werden.

Viele Mitarbeitende werden also am Ende des Sommers weniger Geld in der Tasche haben als vor den Beschlüssen der Dienstgeber in Kooperation mit dem gegen den Willen der Dienstnehmer eingesetzten Vorsitzenden. Die Strategie der Dienstgeber ist wohl aufgegangen, nach der Beantragung von utopischen Absenkungen bei einem „Schlichter“ Schutz zu suchen, der dem Getöse über fehlende Finanzen der Diakonie eher zugänglich ist als die Dienstnehmer in der ARK-DD, die versucht hatten, die Mitarbeitenden in der Diakonie vor finanziellen Einbußen zu bewahren.

Obwohl die Dienstnehmer zu einem klärenden Gespräch zwei Tage später eingeladen hatten, hielt die Diakonie es für wichtig, zu demonstrieren, dass der DRITTE WEG, der immer als vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Dienstgemeinschaft verkauft wird, gut ohne Dienstnehmer funktioniert. So wird in Zukunft wohl das diakonische Arbeitsrecht nur noch von Dienstgebern nach deren Vorstellungen gestaltet.

Der Fachausschuss der Dienstnehmer ist jedenfalls der Auffassung, dass so die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes zum Ausschluss des Streikrechtes auf keinen Fall eingehalten sind; die Mitarbeitenden werden selbst entscheiden müssen, ob sie diesen von Dienstgebern beherrschten DRITTEN WEG weiter ertragen möchten.

Will die Dienstgeberseite der Diakonie den DRITTEN WEG verlassen ?

Die Dienstgeberseite der ARK DD hat erneut den Schlichtungsausschuss angerufen.

Grund ist eine angebliche Blockade der Dienstnehmerseite bei  ausstehenden Entgelterhöhungen. Dahinter steckt aber wohl eher ein Interesse der Dienstgeber an einer einseitigen Festlegung der Arbeitsbedingungen in der Diakonie.

Zu den bisherigen von der Dienstgeberseite gemachten Angeboten stellt der Fachausschuss der Dienstnehmerseite nochmals fest:

  • Die bereits beschlossenen 2,6 % Steigerung im Jahre 2016 und die von den Dienstgebern zum 01.08.2017 (für einige Bereiche erst zum 01.10.2017) angebotenen 2,7 % im Jahr 2017 ergeben nicht – wie von der Dienstgeberseite in Pressemitteilungen dargestellt  – tatsächliche Einkommensverbesserungen in Höhe von 5,3 %, sondern im Ergebnis nur eine Erhöhung von 1,08 % für 2016 und höchstens 1,13 % für 2017, also nicht einmal die Hälfte der Dynamik im öffentlichen Dienst.
  • Davon abgezogen werden muss noch die beantragte Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an der Zusatzversorgung, die ab dem nächsten Jahr in vielen Bereichen 0,4 oder 0,6 % beträgt und weiter ansteigen wird.
  • Die vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärte Kürzung der Jahressonderzahlung soll wieder möglich werden: denkbar ist eine Reduzierung des Jahreseinkommens um bis zu 4 %.

Seit Monaten bemüht sich die Dienstnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK-DD) um eine Einigung in den laufenden Entgeltverhandlungen. Weil die Dienstgeberseite von Beginn an nicht gewillt war, gleichberechtigte Gespräche zu führen, droht nun ein Scheitern des gesamten Verfahrens und damit verbunden erhebliche Nachteile für die bundesweit rund 120.000 betroffenen Beschäftigten in der Diakonie.

Nach ersten ergebnislosen Verhandlungsrunden hat die Dienstgeberseite ohne Absprache mit der Dienstnehmerseite bereits im letzten Jahr den Schlichtungsausschuss angerufen. Dessen Vorsitzender ist ohne Beteiligung der Dienstnehmer vom Kirchengerichtshof der EKD eingesetzt worden. Schon zu Beginn des Schlichtungsverfahrens musste die Dienstnehmerseite feststellen, dass der Vorsitzende seiner Aufgabe, die strukturell bedingte schwache Verhandlungsposition der Dienstnehmer zu stärken, nicht nachkam. Wenn für die Mitarbeitenden schon kein Recht auf Streik bestehe, um ihre Forderungen zu unterstreichen, dann solle der Vorsitzende eines Schlichtungsausschusses doch bei aller Neutralität die Interessen der Dienstnehmer stärken, urteilte das Bundesarbeitsgericht schon 2012. Daher ist der Schlichtungsausschuss ein völlig anders gestaltetes Gremium als die „Schlichtungsverfahren in Tarifkonflikten anderer Branchen (z.B. Bahn, Piloten)“ . Die Dienstgeber wollen glauben machen, dass dort auch eine einzelne Stimme über Wohl und Wehe der Mitabeitenden endgültig entscheidet, wie es in der Diakonie der Fall ist. Das ist bekanntermaßen nicht der Fall: der Schlichter im profanen Leben kann lediglich Vorschläge unterbreiten, die am Ende immer der Zustimmung der Gewerkschaften bedürfen

In der ersten Sitzung wurde aber schon deutlich, dass zurzeit keine Ausgewogenheit bei dieser Schlichtung zu erreichen ist. Der Vorsitzende stimmte fast allen Anträgen der Dienstgeber zu. Bis auf eine nahezu unbedeutende Ausnahme wurden hingegen alle Anträge der Dienstnehmerseite abgelehnt. Infolgedessen blieb die Dienstnehmerseite den weiteren Verhandlungen fern.  Es bestand keinerlei Aussicht, auf diesem Wege eine Einigung zu erzielen.

Immer mehr zeigt sich, dass die Dienstgeberseite den dritten Weg verlassen will. Anstatt mit den Dienstnehmern auf Augenhöhe zu verhandeln, wird jetzt wieder der Schlichtungsausschuss bemüht, um ohne Dienstnehmer die eigenen Interessen durchsetzen zu können.

Die Dienstnehmerseite plant trotzdem, die Dienstgeber für ein Gespräch zu gewinnen, um auszuloten, ob eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zum Wohle der Einrichtungen und der Mitarbeitenden in der Diakonie in Zukunft möglich werden kann.

Kollektives Betteln 3.0

Obwohl die Dienstnehmerseite mitgeteilt hatte, für eine Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK-DD) am 21. und 22. November nicht zur Verfügung zu stehen, hatte der Vorsitzende nach zwei nicht beschlussfähigen Sitzungen eine dritte einberufen. Der Fachausschuss Dienstnehmer brauchte diesen Termin aber, um zu beraten, ob und wie eine Weiterarbeit in der Kommission mit einer zurzeit fragwürdigen Schlichtung gelingen kann.

Trotz der Stimmungsmache auf ihrer Homepage und in einem (Beschwerde) – Brief der Dienstgeberseite an die Synode der EKD hatte eine Sondierungsgruppe wieder versucht, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der Aussicht auf die Zustimmung beider Seiten haben könnte.

Das von Dienstgeberseite so hoch gelobte Angebot zu einer Gehaltserhöhung entpuppt sich schon auf den ersten Blick als Mogelpackung. Die formal angebotenen 2,6 % im Jahre 2016 und 2,7 % im Jahr 2017 ergeben tatsächlich eine Erhöhung von 1,08 % für 2016 und 1,13 % für 2017, nicht einmal die Hälfte der Dynamik im öffentlichen Dienst.

Dazu kommt eine faktische Absenkung der Gehälter durch die geforderte Übernahme von fast 5 % der Umlage zur Zusatzversorgung. Nach dem Willen der Dienstgeber soll sich dieser Prozentsatz in Zukunft automatisch und unbegrenzt erhöhen.

Die Dienstgeberseite war auch in dieser Gesprächsrunde nicht bereit, sich davon abbringen zu lassen, diakonische Erhöhungen durchsetzen zu wollen, die hinter denen vergleichbarer Tarifverträge zurückbleiben. Unbeirrt wird weiter der Weg verfolgt, Entgelte abzusenken, indem ein Teil des Gehaltes in die vorher arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung fließen soll.

Die weitere Kürzung der Jahressonderzahlung, die nach einem Urteil des BAG kaum noch möglich sein wird, steht ganz oben auf dem Wunschzettel der diakonischen Dienstgeber.

Zurzeit fehlt uns auch das letzte Mittel, die Dienstgeberseite von notwendigen Gehaltserhöhungen zu überzeugen und von Absenkungsanträgen abzubringen: eine faire und neutrale Schlichtung. Diese ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. November 2012 Voraussetzung für den besonderen kirchlichen Weg der Arbeitsrechtssetzung unter Ausschluss des Streikrechts. So bleibt den Dienstnehmern nur die Rolle des kollektiven Bettelns in der Arbeitsrechtlichen Kommission.

DRITTER WEG auf Abwegen

Auf Antrag der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission für die Diakonie Deutschland war am 20. Oktober 2016 zu einer außerordentlichen Sitzung der ARK-DD eingeladen worden. Diese war nicht beschlussfähig, da die Dienstnehmerseite zum zweiten Mal an einer Sitzung nicht teilnahm. Die Dienstgeber hielten weiter an der Forderung fest, die im öffentlichen Dienst vereinbarten Lohnsteigerungen nur später oder abgesenkt an die Mitarbeitenden der Diakonie auszuzahlen. Darüber hinaus haben sie klargestellt, dass auch in Zukunft die im Referenztarif TVöD zum Teil erstreikten Ergebnisse für diakonische Arbeitgeber nicht tragbar sein würden.

Gemäß der ORDNUNG der Kommission ist nun der Weg eröffnet, „mit Zustimmung mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder die Angelegenheit dem Schlichtungsausschuss zur Entscheidung vor(zu)legen. …Ist der Schlichtungsausschuss trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vollständig besetzt, so kann er nach erneuter Ladung mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder in der Sache beschließen.“

Die Dienstnehmervertreter hatten im September nicht an der Beratung in der Kommission teilgenommen, um damit zu verhindern, dass die zweite Stufe der Schlichtung mit den Absenkungsanträgen der Dienstgeber eingeläutet werden kann. Sie haben in der Folgezeit versucht, in Sondierungsgesprächen eine Lösung zu finden, wie die Mitarbeitenden weiter angemessen an der allgemeinen Lohnentwicklung teilnehmen könnten. Die Dienstgeberseite brachte aber immer wieder – zum Teil auch neue – Forderungen ein, die zu Einbußen bei den gezahlten Entgelten führen sollten.

Die Dienstgeberseite hat nun die Möglichkeit, über ihre gestellten Absenkungsanträge mit der Stimme des Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses selbst zu entscheiden. Ob sie diesen Weg geht und damit dem DRITTEN WEG ein abruptes Ende beschert und ob der Schlichter sich hinreißen lässt, gegen den erklärten Willen der Dienstnehmer solchen Anträgen zuzustimmen, bleibt abzuwarten.

Vor drei Jahren jedenfalls haben die diakonischen Dienstgeber sich diese Option vom Diakonischen Rat in die ORDNUNG für die ARK-DD beschließen lassen, um auch das letzte Mittel der Gegenwehr – den Boykott des DRITTEN WEGES – für die Dienstnehmer unmöglich zu machen.

Der Fachausschuss der Dienstnehmer sieht sich nur noch schwer in der Lage, die Interessen der Mitarbeitenden in der Diakonie angemessen zu vertreten. Ob den Dienstnehmern eine Beteiligung an der ARK-Sitzung im November möglich sein wird, hängt davon ab, wie weit die Dienstgeber von ihren Positionen abrücken werden.

Dritter Weg braucht Denkpause

Die Dienstnehmerseite in der ARK-DD hat heute beschlossen, dort nicht über die Vorlagen aus der ersten Schlichtungsrunde in einer Sitzung der Kommission zu beraten. Andere Wege, sich der unverfrorenen Anträge der Dienstgeberseite zu erwehren sieht der besondere sogenannte DRITTE WEG der Kirche in der Arbeitsrechtssetzung nicht vor. Die für den 19. September 2016 anberaumte Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland war damit nicht beschlussfähig.

Schon zu Beginn der Amtsperiode der ARK-DD hatte es Gerangel um Formalien gegeben; es wurde dienstgeberseitig bestritten, dass jeweils eine Partei ein Vorschlagsrecht für die Position des Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses hat. In der Vergangenheit war der Vorschlag der Dienstgeberseite von den Dienstnehmern akzeptiert worden, davor ebenso der Vorschlag der Dienstnehmerseite, so wie es vorher verabredet gewesen war; somit war diesmal das Vorschlagsrecht auf Dienstnehmerseite. Die vorgeschlagene Person wollten die Dienstgeber aber keinesfalls akzeptieren, andere Vorschläge wurden nicht mehr gemacht, so dass am Ende der Präsident des Kirchengerichtshofes der EKD einen Vorsitzenden ganz ohne Beteiligung der Dienstnehmer bestellte.

Auch in der Sache „AVR-DD“ wurde von den diakonischen Dienstgebern ein Crashkurs gefahren. Nachdem sich die Dienstnehmer jahrelang gegen Absenkungen der Entgelte im Bereich Altenhilfe gewehrt hatten, lagen nun Anträge mit wahllosen Listen von Regionen vor, die als besonders notleidend bezeichnet wurden. Zusätzlich sollte der Bereich „berufliche Bildung“ auf das Niveau des dort geltenden Mindestlohnes geführt und der Kinderzuschlag gestrichen werden. Die Zusatzversorgung sollte so gestaltet werden, dass der Dienstgeber sich eine Kasse mit einem –wohl preiswerten Tarif- aussuchen kann.

Die Dienstnehmerseite hatte in der Vergangenheit versucht, die Öffnungsklauseln in den AVR-DD zu Jahressonderzahlung und wirtschaftlichen Notlagen aus der betrieblichen Ebene in die Regelungsmacht der Arbeitsrechtlichen Kommission zu befördern, da zum Einen das Bundesarbeitsgericht davon ausgeht, dass für die Festlegung der Entgelte auf jeden Fall eine neutrale Kommission zuständig sein muss und andererseits die ergebnisabhängige Jahressonderzahlung eine einseitige Festsetzung von Entgelten im ERSTEN WEG ist. Diesen Argumenten wollte sich die Dienstgeberseite aber nicht anschließen.

Vielmehr wurde versucht, ohne tiefschürfende inhaltliche Diskussion die Absenkungsanträge für die Altenhilfe und eine kastrierte Zusatzversorgung über den Schlichtungsausschuss zumindest teilweise in Kraft setzen zu lassen.

Der vom Präsidenten des Kirchengerichtshofes bestellte Vorsitzende wurde dann der von den Dienstgebern erwarteten Rolle mehr als gerecht, indem er in der ersten Beratung nicht nur Teilen der Dienstgeberanträgen zustimmte,  sondern eine Absenkung im Bereich der Altenhilfe als richtige Maßnahme ansah, um in dem Bereich Personal zu gewinnen. Auch dem Antrag zur Einführung eines Mindestlohnes für Mitarbeitende der beruflichen Bildung hielt der Vorsitzende für gerechtfertigt sowie massive Eingriffe bei den geförderten Dienstverhältnissen.

Unverständlich verhielt der Vorsitzende sich dann aus Sicht der Dienstnehmer auch beim Antrag der Diakonie, die Kinderzulage zu streichen. Er war der Auffassung, dass eine Halbierung der Zahlung ein Superkompromiss sei und der DRITTE WEG von Kirche und Diakonie doch so zu verstehen sei, dass man möglichst „die Hälfte“ der beantragten Regelungen beschließen müsse.

Jedenfalls war dies seine Ansicht bei den Anträgen der diakonischen Dienstgeber.

Die Anträge der Dienstnehmerseite wurden im ersten Zug fast alle abgelehnt, bis auf die Einführung der Beihilferegelung der AVR für den Bereich „Ost“. Das ist aber auch nicht so tragisch für die Diakonie, da jede Einrichtung eigene Regelungen beschließen kann, die billiger sind; diese haben dann Vorrang vor den tariflichen.

Voraussetzung für ein In-Kraft-Treten der Absenkungsregelungen wären aber einstimmige Beschlüsse des Schlichtungsausschusses. Diese kamen bis auf die Beihilferegelung nicht zustande, so dass die Arbeitsrechtliche Kommission die Ergebnisse beraten müsste, um die Anrufung der Schlichtung für die zweite Stufe zu ermöglichen, in der dann eine einfache Mehrheit ausreicht, um die Systematik der AVR-DD völlig umzukrempeln.

Um dies zu verhindern, blieb heute die Dienstnehmerseite der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission fern, da andere Möglichkeiten, ihre Positionen zu vertreten, nicht vorgesehen sind.

Sollte die Dienstgeberseite die Eskalation weiter betreiben wollen, kann sie nach zweimaliger vergeblicher Einladung Beschlüsse ganz allein mit der Stimme des Schlichters fassen.

Sitzung des Schlichtungsausschusses der ARK-DD am 12. Juli 2016

 

Obwohl die Dienstnehmerseite in der anberaumten Sitzung der Schlichtung angeboten hatte, ihre Anträge zurückzuziehen, war die Dienstgeberseite nicht bereit, auf dieses konstruktive Angebot einzugehen. Sie verfolgte weiter ihre Forderungen nach generellen Absenkungen in der Altenhilfe und behauptete dabei, auf die Hälfte der Absenkungen verzichtet zu haben.

Auch scheiterte der Versuch, eine ganz kleine gemeinsame Regelung zu finden, in der beide Seiten winzigste Teile ihrer Anträge hätten durchsetzen können. Die Dienstgeberseite ließ nicht ab, Absenkungen der Pflegekräfte in der Altenhilfe zu fordern.

Da die ORDNUNG für den Schlichtungsausschuss in dieser ersten Stufe des Verfahrens nur einstimmige Beschlüsse zulässt, wurde am Ende der Debatte jeder gestellte Antrag zur Abstimmung gestellt. Dazu gab es ausführliche Beratungen zur Zulässigkeit der Anträge zu  besonderen Regelungen für die Altenhilfe bundesweit, für die in Schleswig-Holstein und die im „Osten“. Sie wurden vertagt.

Anträge der Dienstgeberseite

Mit knapper Mehrheit wurde aber beschlossen, die ARK-DD aufzufordern, die abgesenkte Entgelttabelle aus der Vorlage 2 (Anlage Altenhilfe) umzuarbeiten, so dass nur die Entgeltgruppen 1 bis 6 gekürzt werden. Das Gleiche passierte dann für die Vorlage 3 (Altenhilfe Schleswig-Holstein).

Mit ebenso knapper Mehrheit wurde beschlossen, besondere Absenkungen für den Bereich der beruflichen Bildung einzuführen. In der zweiten Stufe der Schlichtung wird es also wohl dazu kommen, dass für diese „diakonischen“ Mitarbeitenden nur noch der gesetzlich festgelegte Mindestlohn gezahlt werden muss. Auch für die geförderten Arbeitsverhältnisse wird wohl demnächst höchstens das Entgelt gezahlt, dass der Kostenträger zur Verfügung stellt.

Mehrheitlich wurde auch beschlossen, die Kinderzulage ab 1.4.2017 auf 50 Euro abzusenken.

Nicht anschließen konnte sich die Mehrheit des Schlichtungsausschuss dem Antrag, für den „Osten“ abgesenkte Regelungen zu treffen, da wohl dort regionale Kommissionen zuständig sind.

Anträge der Dienstnehmerseite

Die Einrechnung der Jahressonderzahlung in das monatliche Entgelt wurde mit Mehrheit abgelehnt. Es bleibt bei den bisherigen Kürzungsmöglichkeiten differenziert nach Arbeitsfeldern.

Die Konkretisierung der Notlagenregelungen und die stärkere Einbindung der ARK-DD wurde ebenso abgelehnt. Die Dienstgeberseite soll neue Vorschläge zu einer engeren Beteiligung der ARK-DD machen.

Mit Mehrheit vorgeschlagen wurde, die Festlegung der Stundenentgelte in der Anlage 9 nach dem individuellen Stundenentgelt vorzunehmen, mindestens das der Basisstufe. Dafür wurde die mit 5,9 % beantragte Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016 abgelehnt. Es wurde darauf verwiesen, dass in diesem Jahr schon eine Erhöhung um 2,6 % vorgenommen wurde und eine neue Runde erst im nächsten Jahr fällig wird.

Die Anträge zu Angleichungen im Osten bei Arbeitszeit und Beihilfen wurden aus Zeitgründen auf den 12. September vertagt, ebenso wie eine Zahlung für das „Holen aus dem Frei“ und einem finanziellen Ausgleich für eine eventuelle Eigenbeteiligung an den Kosten der zusätzlichen Altersversorgung.

Die von Dienstgeberseite geforderte Beteiligung an diesen Kosten stand aus formalen Gründen nicht auf der Tagesordnung, wird aber demnächst auch vom Schlichtungsausschuss zu entscheiden sein. Es sind über diese Schiene weitere kalte Gehaltsabsenkungen zu befürchten.

Wie zu erwarten, gab es also keine einstimmige Abstimmung zu irgendeinem Thema, so dass wirksame Beschlüsse nicht zustande gekommen sind. Die mit – wenn auch knapper – Mehrheit angedeuteten Ergebnisse geben aber ein Signal für die zweite Stufe der Schlichtung, da dann die Beschlüsse nur noch mit einfacher Mehrheit der 7 Anwesenden gefasst werden.

Damit zeigt sich, dass die Diakonie den DRITTEN WEG tatsächlich dazu benutzen will, sich durch Absenken von Entgelten Marktvorteile zu verschaffen. Der diakonische Beitrag zum Pflegestärkungsgesetz wird sich also darin erschöpfen, gering verdienende Mitarbeitende mit weiter abgesenkten Entgelten in die Altenpflege zu locken. Da sind aber die Dienstnehmer gespannt auf die nächste Sonntagspredigt, in der erklärt wird, wie unter dem Dach der Kirche den eh schon gering entlohnten Pflegekräften weitere Absenkungen zugemutet werden.

Abwehrmöglichkeiten hat die Dienstnehmerseite nicht; das Streikrecht wurde ja vom Bundesarbeitsgericht vor Jahren kassiert und im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt.

Nun bleibt den diakonischen Dienstnehmern tatsächlich nur noch das kollektive Betteln beim Schlichter, der jedenfalls nicht mit Zustimmung von Arbeitnehmern vom Kirchengerichtshof  der evangelischen Kirche eingesetzt wurde. Ob diese bereit sind, solch eine Rolle zu spielen, bleibt fraglich.

Sitzung der ARK DD am 1. und 2. Juni 2016

Nach zähen Beratungen in mehreren Sitzungen der ARK, Anrufung des Schlichtungsausschusses und weiteren Sondierungsgesprächen im kleineren Kreis gab es heute überraschenderweise ein Angebot der Dienstgeberseite zu Entgelterhöhungen für das Jahr 2016. Der Antrag wurde in der ARK mit großer Mehrheit beschlossen.

Er sieht eine Steigerung aller Entgelte – auch für Praktikanten – zum 01. August 2016 um 2,6 % vor, die Entgelte für Auszubildende und Pflegeschüler steigen zum gleichen Zeitpunkt um 4 %. Für die Ärzte wird erst ab August 2016 wieder verhandelt. Damit ist ein kleiner Teil der Forderungen der Dienstnehmer erfüllt und der Anschluss an die Entwicklung im öffentlichen Dienst noch nicht ganz verloren. Ob und wie eine Steigerung in 2017 stattfindet, steht aber in den Sternen.

Die Dienstnehmer bewerten die jetzt beschlossene Entgelterhöhung lediglich als eine kleine „Anzahlung“ auf die von ihnen gestellten Forderungen. Trotz dieser für 2016 beschlossenen Entgelterhöhung verbleiben alle von der Dienstnehmerseite gestellten Anträge in der Schlichtung, auch der Antrag auf eine Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016 um 5,9 %.

Die Dienstgeber werden aber wohl ebenfalls ihre Ziele in der Schlichtung weiter verfolgen, in der Altenhilfe massive Absenkungen vorzunehmen sowie zusätzlich für viele Regionen weitere Kürzungsmöglichkeiten vorzusehen.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 12. Mai 2016

Nach den bisher erfolglosen Verhandlungsrunden mit der Dienstgeberseite beriet die Dienstnehmerseite in ihrer Fachausschuss-Sitzung am 12. Mai 2016 ihr weiteres Vorgehen zur Durchsetzung ihrer eigenen Anträge sowie zur Abwehr der inakzeptablen Dienstgeber-Anträge.

Nach wie vor lassen die Dienstgeber nicht in ihrer Forderung nach, die Altenpflege aus den AVR DD abzukoppeln, um damit Gehälter abzusenken. Auch wollen sie weiterhin die Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deren Wohnort abhängig machen. Mitarbeitende in Schleswig-Holstein, Berlin (Ost und West), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen zukünftig weniger verdienen als Mitarbeitende aus den übrigen Bundesländern. Mit der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie der Aufwertung der Pflegeberufe hat dies wenig – oder besser gar nichts – zu tun.

Die Dienstnehmerseite stellt sich weiter gegen die Forderungen der Dienstgeber und erhebt zahlreiche eigene Forderungen, u.a. eine Erhöhung der Entgelte um 5,9 %. Aufgrund der bislang nicht möglichen Einigung zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite und um zu der Vielzahl der gestellten Anträge eine Entscheidung herbeizuführen, wollen die Dienstnehmer nunmehr den Schlichtungsausschuss einschalten. Darüber hinaus hat der Fachausschuss beschlossen, zu einigen Dienstgeber-Anträgen das Kirchengericht anzurufen. In formaler Hinsicht bestehen Zweifel bereits an deren Zulässigkeit.

Während der laufenden Verfahren bis zur nächsten ARK-Sitzung am 01./02. Juni 2016 soll es weitere Einigungsversuche geben. Bleibt abzuwarten, ob sich der Knoten lösen lässt.